Frage der Woche: Wird ein späterer Rückbau der Anlagen garantiert?

Ja, der Rückbau der Anlagen kann garantiert werden. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber kontrolliert und überwacht.
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