Mehrwert des Windpark Altdorfer Wald für die Region

Vorteile für Kommunen und Anrainer

Als Projektträger ist es uns ein wichtiges Anliegen, den umliegenden Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert im Zusammenhang mit dem Windpark Altdorfer Wald zu bieten. Unser Ziel ist es, dass alle – unabhängig von Alter und finanziellen Möglichkeiten – die Chance haben, einen Vorteil und Mehrwert aus dem nahegelegenen Windpark für sich zu generieren.
Noch ist es allerdings zu früh, um Ihnen konkrete Beteiligungsangebote zu unterbreiten, denn in der Planungsphase tragen wir als Vorhabenträger ein hohes Risiko und erhebliche Planungskosten. Erst wenn eine belastbare Projektplanung sowie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg vorliegen, kennen wir das Investitionsvolumen für die konkrete Umsetzung sowie die dazugehörigen Ertragsprognosen des Windparks und können daraus verbindliche und sichere Beteiligungskonzepte mit einem ertragreichen Mehrwert ableiten. Natürlich machen wir uns aber schon jetzt viele Gedanken über die bestmöglichen Angebote für Sie. Dabei orientieren wir uns an marktüblichen Angeboten, die wir Ihnen im Folgenden skizzieren.

Kommunale Beteiligung

Gesetzliche Beteiligung – EEG-Umlage
Auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§6 EEG 2023) werden umliegende Kommunen direkt an den Erträgen eines Windparks beteiligt. Dabei erhalten diese pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Eurocent bzw. 2 Euro pro Megawattstunde. Pro installierter Anlage beläuft sich die voraussichtliche Auszahlung auf Basis vorläufiger Schätzungen damit auf knapp 32.000 € pro Jahr. Der Geldbetrag wird an diejenigen Kommunen anteilig ausgezahlt, auf deren Gemeindegebiet sich die jeweilige Anlage befindet und schließt dabei einen Radius von 2.500 Meter Umkreis zur Anlage ein. Diese Mittel können von den Gemeinden flexibel und ohne spezifische Auflagen verwendet werden. Sie sind frei einsetzbar, von Projekten der Dorfentwicklung, über die Jugend- und Seniorenarbeit bis hin zur Unterstützung des lokalen Vereinslebens.

Gewerbesteuereinnahmen
Seit dem Jahr 2021 wird die Gewerbesteuer für Betreiber von Windkraft- oder Solaranlagen, bei denen die Sitzgemeinde des Unternehmens sowie die Standortgemeinde der Anlagen nicht identisch sind, nach neuen Maßstäben verteilt. Demnach fallen nunmehr 90 Prozent der Steuer am Standort der Anlagen an und lediglich 10 Prozent in der Gemeinde, in der die Projektgesellschaft ihren Sitz hat. Fällig wird eine Gewerbesteuer ab dem Zeitpunkt, ab dem Gewinne erwirtschaftet werden. Gewinne erwirtschaftet ein Windpark dann, wenn die Fremdfinanzierung zurückgezahlt ist, was im Fall von Windparks üblicherweise nach ca. 8 bis 12 Betriebsjahren der Fall ist.

Weitere Beteiligung von Kommunen
Neben der gesetzlichen Beteiligung im Sinne der EEG-Umlage streben wir als Projektgesellschaft an, zukünftig kommunale Unternehmen und ansässige Stadtwerke an dem Windpark zu beteiligen. Dafür werden wir ein Angebot für direkte oder indirekte Beteiligung schaffen. Grundvoraussetzung ist hierbei allerdings, dass Ihre Gemeinde über ein Stadtwerk oder eine andere Gesellschaft verfügt, die entsprechende Geschäftsaktivitäten durchführen darf.

Beteiligung von Privatpersonen

Damit auch Sie als Privatperson von der Stromproduktion in unmittelbarer Nachbarschaft profitieren, wollen wir Anrainern einen finanziellen Mehrwert durch die wirtschaftliche Beteiligung am Windpark bieten. Übliche Modelle der Bürgerbeteiligung sind beispielsweise Sparbriefe, Nachrangdarlehen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Anlehnung an das kommunale Beteiligungsgesetz. Diese unterschiedlichen Modelle werden im Laufe des Genehmigungsverfahrens geprüft und Einzelne davon anschließend ausgearbeitet, so dass Ihnen zum Start der Betriebsphase das ideale Beteiligungsmodell zur Verfügung steht.

Sparbriefe
Hierbei handelt es sich um Einmalanlagen für eine vorab festgelegte Laufzeit zu einem fest vereinbarten Zinssatz. Sparbriefe werden in der Regel in Zusammenarbeit mit einer ortsansässigen Bank angeboten. Im Zusammenhang mit Projekten wie Windparks fließt der Anlagebetrag in das Fremdkapital, mit dem der Vorhabenträger das Projekt umsetzt.

Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind Kredite zur Finanzierung von Unternehmen bzw. Projekten. Nachrangdarlehen laufen in der Regel zwischen fünf und zehn Jahre. Der Darlehensnehmer kann das Nachrangdarlehen in mehreren Raten oder auf einmal tilgen. Da diese Darlehen mit einem höheren Risiko behaftet sind, werden sie in der Regel mit einem höherem Zinssatz ausgestattet.

Gesellschaftsrechtliche Beteiligung
Mit dieser Beteiligungsform erwirbt der Kapitalgeber Anteile am konkreten Unternehmen, quasi als Bürgerenergiegenossenschaft. Als Anteilseigner erhält der Kapitalgeber entsprechende Anteile aus dem erwirtschafteten Gewinn, wenn diese ausgeschüttet werden.

Grünstromprodukte

Vergünstigter Bürgerstromtarif
Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger über die Mittel verfügen, um sich finanziell am Windpark zu beteiligen, werden wir auch die Möglichkeit eines vergünstigten Bürgerstromtarifs prüfen. Mit einem Bürgerstromtarif können Bürgerinnen und Bürger vergünstigten Grünstrom erwerben, der direkt vor Ort und klimaschonend erzeugt wird. So können auch Haushalte mit kleinem Geldbeutel direkt von der Stromproduktion in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft profitieren.

Industriestromtarif
Die Verfügbarkeit von Strom aus Erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Standortfaktor – sowohl für die Ansiedlung von neuen Unternehmen als auch für die ansässige Industrie. Industriestromtarife bieten Unternehmen die Möglichkeit, nachweislich klimaneutrale Energie zu beziehen und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Ein entscheidender Faktor für ihre Wettbewerbsfähigkeit.

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