Frage der Woche: Werden Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigen Geräuschen durch Windenergieanlagen geschützt?

Windenergieanlagen verursachen Geräusche. Diese entstehen sowohl durch das Getriebe und die Generatoren als auch durch das Drehen der Rotorblätter in der Luft. Um Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigen Geräuschen durch Windenergieanlagen zu schützen, ist klar geregelt, wie laut diese ausfallen dürfen.
Für Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern gelten die Grenzwerte, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt sind. Dass diese Grenzwerte auch wirklich eingehalten werden, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde geprüft. Ein Teil des Genehmigungsantrags ist daher immer auch ein Schallgutachten, das verschiedene Szenarien für die Geräuschentwicklung der geplanten Windenergieanlagen ermittelt und durch den Vorhabenträger anzufertigen ist. 

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