Schattenwurf-Abschaltungen bei Windenergieanlagen dienen dazu, die Beeinträchtigung der Anwohner und Anwohnerinnen durch den entstehenden Schatten aufgrund sich bewegender Rotorblätter auf ein gesetzlich zulässiges Maß zu begrenzen. Im Genehmigungsverfahren wird die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (die sogenannte „Worst-Case-Betrachtung“) berechnet. Ergibt diese Berechnung einen Wert von mehr als 30 Stunden pro Jahr, ist die Installation einer Abschaltautomatik vorgeschrieben.
Im laufenden Betrieb steuert diese Automatik die reale Beschattung mithilfe von Lichtsensoren. Diese erfassen in Echtzeit, ob die Intensität der Sonneneinstrahlung für einen Schattenwurf ausreicht. Die Anlage wird automatisch abgeschaltet, sobald die tatsächliche Belastung für ein Wohnhaus die Grenzwerte von 30 Minuten pro Tag oder insgesamt acht Stunden pro Kalenderjahr erreicht.