Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand konnten bislang keine gesundheitlichen Wirkungen durch Infraschall von Windenergieanlagen nachgewiesen werden. Entscheidend ist dabei die Stärke des Schalls: Im Umfeld von Anlagen liegt der Infraschall in der Regel deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen.
Studien zeigen, dass unterhalb dieser Schwelle weder Auswirkungen auf das Gehör noch auf das Herz-Kreislauf-System oder andere gesundheitliche Parameter festgestellt wurden. Erst bei sehr hohen, in der Praxis kaum vorkommenden, Pegeln kann Infraschall überhaupt wahrgenommen werden und möglicherweise Reaktionen auslösen.
Zum Schutz der Gesundheit gelten im Genehmigungsverfahren gesetzliche Grenz- und Richtwerte für Geräuschemissionen. Grundlage dafür sind unter anderem die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie weitere fachliche Bewertungsmaßstäbe. Im Rahmen von Gutachten und behördlichen Prüfungen wird untersucht, ob diese Anforderungen eingehalten werden.