Frage der Woche

    Frage der Woche: Gibt es eine Instanz, die die Sicherheit von Windenergieanlagen überwacht?

    Die Sicherheit von Windenergieanlagen wird durch unabhängige Institutionen streng überwacht. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der TÜV.
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    Frage der Woche: Werden Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigen Geräuschen durch Windenergieanlagen geschützt?

    Windenergieanlagen müssen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lärmemissionen einhalten. Die Einhaltung wird durch die Genehmigungsbehörde geprüft.
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    Frage der Woche: Was ist Repowering?

    Beim Repowering, zu Deutsch „Kraftwerkserneuerung“, werden ältere Windenergieanlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer durch zum gegebenen Zeitpunkt modernere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt.
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    Frage der Woche: Welche Nutzungsdauer hat eine Windenergieanlage?

    Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel etwa 20 bis 25 Jahre.
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    Frage der Woche: Kann es passieren, dass die hinterlegte Bürgschaft für die Rückbaukosten später nicht ausreicht?

    Nein, denn die Höhe der zu erwartenden Rückbaukosten wird alle 10 Jahre durch einen unabhängigen Gutachter neu bewertet. Sollten die hinterlegte Bürgschaft der Rückbaukosten laut Gutachter nicht mehr ausreichen, ist diese durch den Vorhabenträger entsprechend anzupassen.
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    Frage der Woche: Wie wird sichergestellt, dass das Fundament zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend entfernt wird?

    Der spätere Rückbau der Anlagen und somit auch des Fundaments wird durch die Hinterlegung der Rückbaukosten bereits zu Beginn des Vorhabens sichergestellt.
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