Der vollständige Rückbau einer Windenergieanlage kann verschiedene Gründe haben: Die Anlage kann beispielsweise nicht mehr funktionsfähig, wirtschaftlich oder sicher sein. Es kann aber auch sein, dass einzelne Anlagen zurückgebaut werden, weil sie durch das Repowering anderer, nahegelegener Anlagen überflüssig werden oder aufgrund von Abstandsregelungen nicht mehr betrieben werden dürfen.
Klare Gesetzeslage: Der Vorhabenträger ist verantwortlich
Bereits in der behördlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Regel auch im Pachtvertrag ist klar geregelt, dass für den Rückbau immer der Vorhabenträger verantwortlich ist. Dieser muss bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Bürgschaft bei einer Bank hinterlegen, sodass der Rückbau später finanziert werden kann. Dass diese Mittel vorhanden sind und nach der jeweils aktuellen Marktlage auch tatsächlich ausreichen, wird regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüft.
Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass jede in Deutschland errichtete Windenergieanlage nicht irgendwann einfach brach liegt oder umstürzen kann, sondern vom Betreiber nach den zeitlichen und fachlichen Vorgaben der zuständigen Behörde sicher und umweltgerecht zurückgebaut werden muss.
Umfangreiche Vorbereitung
Der Windparkbetreiber ist für den Rückbau verantwortlich, die tatsächliche Umsetzung erfolgt jedoch im Regelfall durch von ihm beauftragte Spezialdienstleister, die ein spezialisiertes Know-How für den Rückbau von Windenergieanlagen mitbringen. Wie beim Bau einer Windenergieanlage sind auch beim Rückbau eine ganze Reihe an Gewerken an dem Prozess beteiligt: Neben dem Betreiber und dem Unternehmen, das für den Rückbau beauftragt ist, sind dies beispielsweise Kranunternehmen, spezialisierte Fundamentrückbauer, zertifizierte Verwertungsunternehmen oder mögliche Käufer der rückzubauenden Anlagen.
Etwa ein halbes Jahr im Voraus wird mit der Planung und ersten Begehungen begonnen, um den Prozess möglichst effizient zu planen. So werden im Verlauf beispielsweise Zufahrtswege und Kranstellflächen vorbereitet, ein Abfallkonzept für die Verwertung aller Materialien mit den zuständigen Behörden abgestimmt und genehmigt sowie ein genauer Zeitplan mit den verschiedenen Baufirmen erstellt. Dass all diese Schritte umweltschonend und sicher durchgeführt werden, ist in Deutschland gesetzlich geregelt: So gibt es eine Vielzahl von Auflagen, die vor allem Sicherheits- und Umweltthemen betreffen – sei es beim Abladen, beim Transport oder natürlich beim Abbau der Windenergieanlage selbst. Bei all diesen Schritten müssen feste Standards eingehalten werden und sie dürfen nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
Die Anlage wird abgebaut
In einem Zusammenspiel von Menschen, die hoch oben auf der Anlage Einzelteile demontieren, einem oder mehreren Kränen und speziellen hydraulisch unterstützten Werkzeugen, mit denen zum Beispiel große Verschraubungen gelöst werden, wird die Windenergieanlage abgebaut und in Einzelteile zerlegt. Damit wird deutlich: Eine Anlage wird nicht einfach abgerissen, sondern fachgerecht demontiert, so wie sie zuvor aufgebaut wurde – die Einzelteile werden behandelt, als wären sie neu, denn sie werden anschließend entweder verkauft oder einzeln fachgerecht recycelt.
Das Fundament
Nach der Demontage von Turm und Anlage erfolgt der nächste Schritt: der Rückbau des Fundaments. Zunächst wird das Fundament mithilfe von Baggern freigelegt. Anschließend wird der Beton zerkleinert, entweder mit Spezialwerkzeugen wie Hydraulikmeißeln oder Betonbrechern oder – in einigen Fällen – durch minimale Sprengungen, die gezielte Lockerungen bewirken. Diese Sprengungen sind äußerst präzise und lokal begrenzt, sodass nahegelegene Fundamente oder Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Im nächsten Schritt werden die im Beton eingebetteten Stahlbewehrungen entfernt und für das Recycling vorbereitet. Dabei wird der Stahl von Betonresten befreit, um ihn später in Stahlwerken wiederverwerten zu können. Auch das zerkleinerte Betonmaterial wird oft als Baustoff, etwa für Straßen- oder Wegebau, weitergenutzt. Diese sortenreine Trennung von Beton und Stahl ermöglicht eine ressourcenschonende Weiterverwertung der Materialien.
Genehmigungen, nach denen nur Teile des Fundaments knapp unter der Oberfläche abgetragen werden und der Rest im Boden verbleibt, gab es früher – sie gehören heute der Vergangenheit an. Es wird die gesamte Anlage mit ihren Fundamenten abgetragen. Bei bestimmten Elementen rund um die Fundamente muss jedoch eine Abwägung getroffen werden, um die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten: Bei einigen Fundamenttypen, die im Windpark Altdorfer Wald nicht verwendet werden, könnte der Rückbau langer, im Boden versenkter, Pfähle einen übermäßigen Eingriff in die Natur darstellen. In solchen Fällen kann in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entschieden werden, Teile der Pfähle im Boden zu belassen, um den Naturschutz zu gewährleisten. Ähnliches gilt für Versorgungskabel, deren Ausgrabung einen unverhältnismäßig hohen Eingriff in die Natur darstellen kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Teil der Kabel zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls anderweitig genutzt werden kann.
Hohe Standards für Sicherheit und Umweltschutz
Generell wird der Rückbau von Windenergieanlagen zu einer immer umfangreicheren Aufgabe für die Betreiber. Die Standards für Recycling, Sicherheit und Umweltschutz steigen seit Jahren und bedeuten für alle Beteiligten, insbesondere für die Betreiber, eine immer größere Verantwortung. Dies betrifft sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung und Nachbereitung. Denn grundsätzlich ist es die Aufgabe des Vorhabenträgers, das Gelände wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Bau der Windenergieanlage befand. Insbesondere in Waldgebieten bedeutet dies ein sehr hohes Maß an Renaturierungsmaßnahmen – sowohl für die Flächen der Anlagen selbst als auch gegebenenfalls für Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der rückgebauten Anlagen. Auch hier gilt wie für alle Phasen des Rückbaus: Der Vorhabenträger ist in seinem gesamten Handeln an die Vorgaben der Genehmigungsbehörde gebunden und verpflichtet, die dort festgelegten Umwelt- und Sicherheitsauflagen zu erfüllen.