„Wusch, Wusch, Wusch“ – so würden viele Menschen das Geräusch beschreiben, das erklingt, wenn man unter einer Windkraftanlage entlangläuft. Inwieweit Geräusche von Windrädern als störend empfunden werden und ob sie negative Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner haben, wird immer wieder diskutiert. Zuletzt beschäftigte das Thema auch die Bundesregierung, die sich am 10. Juni 2024 auf eine kleine Anfrage hin mit Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen befasste (hib).
Die Bundesregierung verwies dafür auf eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, die sich mit dem charakteristischen „Wuschen“ von Windkraftanlagen befasst. Die Wirkung dieses sogenannten amplitudenmodulierten und potenziell besonders störenden Geräuschs wurde mithilfe von Messungen und Befragungen in fünf über Deutschland verteilten Orten mit unterschiedlicher Nähe zu Windparks untersucht. Hierfür wurden sowohl Langzeitschallmessungen über einen Zeitraum von mindestens zwei bis sechs Wochen wie auch Befragungen von über 460 Anwohnern im Umkreis von bis zu 3 Kilometern zu einer Windkraftanlage durchgeführt. Das Ergebnis: Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich durch die Geräusche von Windkraftanlagen durchschnittlich kaum gestört. Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht gestört oder belästigt) bis 5 (äußerst gestört und belästigt) bewerteten die Anwohner die Geräusche von Windenergieanlagen mit durchschnittlich 1,75. Zum Vergleich: Straßenverkehrslärm bewerteten Menschen in diesen ländlichen Gebieten mit geringem Verkehrsaufkommen als ähnlich störend mit durchschnittlich 1,78.
Klare Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
Ob Wuschen, Rauschen oder Dröhnen – eins steht fest: Windkraftanlagen verursachen Geräusche, sowohl das Getriebe und die Generatoren als auch das Drehen der Rotorblätter in der Luft. Wie laut diese Geräusche ausfallen dürfen, ist aber klar geregelt. Windkraftanlagen, die höher als 50 Meter sind, müssen nach Bundes-Immissionsschutzverordnung ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. In diesem wird immer auch geprüft, ob Richtwerte für den Schutz der Bevölkerung vor erheblicher Lärmbelästigung eingehalten werden. Vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen für das Gehör sind Menschen dadurch in jedem Fall geschützt.