Windenergieanlagen verursachen unter bestimmten Bedingungen einen Schatten. Damit Anrainer nicht von diesen beeinträchtig werden, ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, dass der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus einwirken darf. Im Regelfall werden Anlagen daher so geplant, dass dieser Grenzwert eingehalten wird. Sollte dies bei einzelnen Anlagen nicht möglich sein, werden für diese Abschaltautomatiken eingerichtet. Bereits mit Einreichung des Genehmigungsantrags muss ein Gutachten zur Prognose des Schattenwurfes der geplanten Anlagen erstellt werden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte eingehalten werden.