Ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Da Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Umwelt haben und umweltverträglich errichtet werden müssen, sind sie in der Regel genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung nach dem BImSchG ist für jede Anlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern notwendig. Ziel des BImSchG-Verfahrens ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Dabei werden die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes, z.B. in den Bereichen Lärm, Schall oder Schattenwurf, geprüft.
Auch der Windpark Altdorfer Wald benötigt eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.