Frage der Woche: Wie wird die Standfestigkeit von Windenergieanlagen geprüft?

Die Prüfung der Standfestigkeit (Standsicherheit) einer Windenergieanlage ist ein mehrstufiger Prozess, der von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb reicht. Ziel ist es, die Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Anlage sicherzustellen.

Die Prüfung der Standfestigkeit beginnt bereits vor dem Bau mit einer Typenprüfung nach den Richtlinien vom Deutschen Institut für Bautechnik, die eine rechnerische Standsicherheit für mindestens 20 Jahre nachweisen muss. Vor der Errichtung wird zudem die Tragfähigkeit des Standorts durch ein Bodengutachten sichergestellt und der Bauprozess durch eine fachkundige Bauüberwachung begleitet. Während des Betriebs sind wiederkehrende Prüfungen in Intervallen von zwei bis vier Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängige Sachverständige untersuchen die Tragstruktur (Turm und Fundament), das Maschinenhaus und die Rotorblätter auf Schäden wie Risse oder Korrosion. Dabei nutzen sie Methoden wie Sichtprüfungen, Funktionsüberprüfungen der Sicherheitssysteme sowie Klangproben, um die Vorspannung von Schraubverbindungen zu kontrollieren. Nach Ablauf der regulären Entwurfslebensdauer von meist 20 Jahren ist für einen Weiterbetrieb ein individueller, gesonderter Standsicherheitsnachweis erforderlich.