Jeder hat wahrscheinlich schon einmal blinkende Windenergieanlagen in der Dunkelheit gesehen. Man spricht hier von Leucht- oder Hindernisfeuern, die installiert werden, um die Anlagen für Flugobjekte bzw. deren Piloten sichtbar zu machen. Da das ständige Blinken jedoch häufig als störend empfunden wird, werden immer mehr Anlagen mit einer so genannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet. Das BNK-System überwacht den Luftraum um die Windenergieanlagen. Nähert sich ein Flugobjekt in einem bestimmten Radius, schalten sich die Leuchten zum Schutz des Flugobjekts sowie der Windenergieanlage ein und gehen wieder aus, sobald sich das Flugobjekt entfernt hat.
Ab 2025 sind alle Betreiber von Windenergieanlagen in Deutschland verpflichtet, ihre Anlagen mit einer BNK auszustatten.