Frage der Woche

Jede Woche beantworten wir die Frage der Woche – rund um den Windpark Altdorfer Wald, aber auch zur Windenergie im Allgemeinen.

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  • Frage der Woche: Werden die umliegenden Gemeinden finanziell vom Windpark profitieren?

    Die umliegenden Kommunen werden anteilig die EEG-Umlage erhalten. Hinzu kommen Gewerbesteuereinnahmen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Windpark Gewinne erwirtschaftet. Weiterhin streben wir als Projektgesellschaft an, zukünftig kommunale Unternehmen und ansässige Stadtwerke an dem Windpark zu beteiligen.
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  • Frage der Woche: Wie wird sichergestellt, dass die Trinkwasservorkommen im Altdorfer Wald durch den Bau des Windparks nicht beeinträchtigt werden?

    Um den Schutz der Trinkwasservorkommen zu gewährleisten, führt ein Gutachterbüro im Rahmen der Boden- und Baugrunduntersuchungen hydrogeologische Untersuchungen durch.
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  • Frage der Woche: Wann kompensiert eine Windenergieanlage ihren CO2-Ausstoß?

    Eine durchschnittliche Onshore-Windenergieanlage kompensiert ihren CO2-Ausstoß nach etwa 7 Monaten.
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  • Frage der Woche: Warum ist Windenergie ein wichtiger Standortfaktor für die Industrie in Baden-Württemberg?

    Ohne den Ausbau der Windenergie und anderer Erneuerbarer Energien drohen steigende Energiepreise und die Gefahr unterschiedlicher Strompreiszonen. Der Ausbau ist entscheidend für eine zuverlässige, kosteneffiziente Energieversorgung und sichert somit die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Region.
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  • Frage der Woche: Gibt es eine Instanz, die die Sicherheit von Windenergieanlagen überwacht?

    Die Sicherheit von Windenergieanlagen wird durch unabhängige Institutionen streng überwacht. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der TÜV.
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  • Frage der Woche: Werden Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigen Geräuschen durch Windenergieanlagen geschützt?

    Windenergieanlagen müssen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lärmemissionen einhalten. Die Einhaltung wird durch die Genehmigungsbehörde geprüft.
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  • Frage der Woche: Was ist Repowering?

    Beim Repowering, zu Deutsch „Kraftwerkserneuerung“, werden ältere Windenergieanlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer durch zum gegebenen Zeitpunkt modernere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt.
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  • Frage der Woche: Welche Nutzungsdauer hat eine Windenergieanlage?

    Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel etwa 20 bis 25 Jahre.
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  • Frage der Woche: Kann es passieren, dass die hinterlegte Bürgschaft für die Rückbaukosten später nicht ausreicht?

    Nein, denn die Höhe der zu erwartenden Rückbaukosten wird alle 10 Jahre durch einen unabhängigen Gutachter neu bewertet. Sollten die hinterlegte Bürgschaft der Rückbaukosten laut Gutachter nicht mehr ausreichen, ist diese durch den Vorhabenträger entsprechend anzupassen.
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