Die Kennzeichnung von Windenergieanlagen wird gesetzlich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen geregelt. Die Vorschriften in der AVV beziehen sich sowohl auf die Farbgebung der Anlagenkomponenten als auch die Gefahren-Kennzeichnung bei Tag und Nacht. Windenergieanlagen haben grundsätzlich eine weiße oder sehr hellgraue Farbe. Dies liegt vor allem daran, dass sich dunkel gefärbtes Material wesentlich schneller erhitzen würde und somit eine stärkere Belastung der gesamten Anlage zur Folge hätte.
Ferner erscheinen helle Windenergieanlagen beim Blick in den Himmel natürlicher und werden dadurch als weniger auffällig und störend wahrgenommen.