Frage der Woche: Windenergieanlagen erzeugen Geräusche – wie laut sind diese?

Windenergieanlagen erzeugen Geräusche – sowohl durch mechanische Vorgänge in der Gondel als auch durch die sich im Wind bewegenden Rotorblätter. Moderne Windenergieanlagen erzeugen am Boden einen Schalldruckpegel von etwa 35 bis 45 Dezibel, was dem Flüstern in einer Bibliothek oder dem Rauschen von Rotorblättern entspricht. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch liegt bei etwa 60 Dezibel, der Verkehr auf einer belebten Stadtstraße bei rund 70 Dezibel und der einer Autobahn liegt bei 80 bis 90 Dezibel. Entscheidend für die akustische Wahrnehmung der Anwohner und Anwohnerinnen ist letztlich der Abstand der Anlage zum Menschen. Da dieser für die Region Bodensee-Oberschwaben auf mindestens 700 Meter festgelegt wurde, werden Anwohner die Windenergieanlagen entweder gar nicht oder nur sehr leise hören.

Generell stellt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Deutschland sicher, dass Menschen beim Bau von Windrädern in Deutschland keiner zu hohen Schallbelastung ausgesetzt werden. Im BImSchG-Verfahren, das Anlagen zur Zulassung durchlaufen, wird geprüft, ob die Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. Die Anleitung legt für unterschiedliche Gebietstypen spezifische Grenzwerte fest und verpflichtet Betreiber, durch Messungen nachzuweisen, dass die Gesundheit der Anwohnenden geschützt bleibt.

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