Nachdem eine Windenergieanlage 20 Jahre lang in Betrieb war, laufen finanzielle Förderungen und Pachtverträge in der Regel aus – und die Anlage muss für einen möglichen Weiterbetrieb geprüft werden.
Der Betreiber muss sich zwischen drei Optionen entscheiden:
1. Weiterbetrieb
Der Betreiber lässt die Anlage durch den TÜV prüfen und ggf. durch die Herstellerfirma warten. Hat die Genehmigungsbehörde nach Prüfung aller relevanter Aspekte den Weiterbetrieb genehmigt, kann die Anlage für einen bestimmten Zeitraum weiterlaufen. Je nach technischer beziehungsweise betriebswirtschaftlicher Situation kann dies oft eine attraktive Option sein
2. Repowering
Einzelne Anlagenteile oder die gesamte Anlage werden modernisiert oder durch leistungsfähigere Alternativen ersetzt. Dies führt zu leistungsstärkeren und oft auch größeren Anlagen – und in einigen Fällen zu einer Reduzierung der Anlagenzahl in einem Windpark.
3. Rückbau
Für den Rückbau ist der Betreiber verantwortlich – er verpflichtet sich dazu bereits mit der Genehmigung der Anlage. Er kann dann entscheiden, ob er die Anlagenteile recycelt oder die Anlage ins Ausland verkauft.