Frage der Woche: Was ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG?

Ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Da Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Umwelt haben und umweltverträglich errichtet werden müssen, sind sie in der Regel genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung nach dem BImSchG ist für jede Anlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern notwendig. Ziel des BImSchG-Verfahrens ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Dabei werden die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes, z.B. in den Bereichen Lärm, Schall oder Schattenwurf, geprüft.

Auch der Windpark Altdorfer Wald benötigt eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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Frage der Woche: Welche Rolle spielt die Nabenhöhe für die Effizienz einer Windenergieanlage?

Die Nabenhöhe beeinflusst die Effizienz einer Windenergieanlage erheblich. Mit zunehmender Höhe sind die Winde stärker und konstanter. Da die Energie, die eine Windenergieanlage aus dem Wind gewinnen kann, stark von der Windgeschwindigkeit abhängt, führt eine höhere Nabenhöhe zu deutlich höheren Erträgen. Zudem verringert sie Turbulenzen, reduziert den Verschleiß und verlängert die Lebensdauer der Anlage.

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Portrait des evaluierten Anlagentyps: ENERCON E-175

Die ENERCON E-175 EP5 ist eine moderne Windenergieanlage für Standorte mit niedrigen bis mittleren Windgeschwindigkeiten. Für den Windpark Altdorfer Wald wurden drei Varianten geprüft – mit 6 bzw. 7 MW Leistung, 175 Metern Rotordurchmesser und unterschiedlichen Nabenhöhen.

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