Der spätere Rückbau der Anlagen und somit auch des Fundaments wird durch die Hinterlegung der Rückbaukosten bereits zu Beginn des Vorhabens sichergestellt. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist eine zu erfüllende Auflage für den Erhalt des Genehmigungsbescheids. Die genehmigende Behörde, in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht die Einhaltung der Auflagen. Mit anderen Worten wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – sachgemäß hinterlegt wurden.