Frage der Woche: Was passiert mit einer Windenergieanlage am Ende ihrer Betriebszeit?

Wird eine Windenergieanlage dauerhaft außer Betrieb genommen, muss sie zurückgebaut werden. Dabei werden unter anderem Rotorblätter, Gondel und Turm demontiert und die verschiedenen Materialien möglichst einer Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt.

Auch Fundament und weitere bauliche Anlagen werden entsprechend den rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben zurückgebaut. Anschließend werden die für die Windkraftanlage genutzten Flächen wieder hergestellt, wie sie ursprünglich genutzt wurden. Die Verpflichtung zum Rückbau wird bereits bei der Genehmigung einer Windenergieanlage berücksichtigt.