Um genau dieses Szenario auszuschließen, wird die Höhe der zu erwartenden Rückbaukosten alle 10 Jahre durch einen unabhängigen Gutachter neu bewertet. Hierbei wird durch eine Marktanalyse für die kommenden 10 Jahre ermittelt, ob die bei der Genehmigungsbehörde hinterlegte Bürgschaft in Höhe der zu erwartenden Rückbaukosten noch ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die hinterlegte Bürgschaft durch den Vorhabenträger entsprechend anzupassen. Sollte die Betreibergesellschaft diese Mittel nicht aufbringen können, ist so garantiert, dass die Mittel für den Rückbau jederzeit vollumfänglich zur Verfügung stehen werden.