Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung für eine maximale Anzahl von Windrädern in einem Windpark. Die Planung hängt vom Standort, Windverhältnissen und Abstandsflächen ab.
Ab 20 Anlagen greift nach § 3b UVPG oft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da sie dann als großes kumulierendes Projekt gelten – aber auch das ist keine Obergrenze, sondern nur ein Prüfschwellenwert für umfassendere Kontrollen.