Frage der Woche: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für das Repowering von Windenergieanlagen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Repowering (Ersetzung alter durch neue, leistungsstärkere Anlagen) von Windenergieanlagen. Betreiber können frei entscheiden, ob sie alte Anlagen nach rund 20 Jahren Laufzeit modernisieren oder zurückbauen, da die EEG-Förderung ausläuft und sich ein Weiterbetrieb oft nicht mehr lohnt.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG § 16b) und das Baugesetzbuch (BauGB § 245e) erleichtern Repowering jedoch erheblich: Es gibt kürzere Genehmigungsfristen, und Änderungsverfahren statt Neuzulassungsverfahren, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Viele Anlagen werden freiwillig repowert, da neue Modelle doppelt so viel Strom liefern, eine längere Lebensdauer haben und somit die Energiewende unterstützen, ohne dass dies verpflichtend ist.