Frage der Woche: Auf welcher Basis wird ein erstes Parklayout entwickelt?

Bei der Vorplanung der Standorte werden in einem ersten Schritt die Ausschlussbereiche des Vorhabengebiets ermittelt. Dabei werden Faktoren wie der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand zur Wohnbebauung, ausgewiesene Naturschutzgebiete oder FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) und sonstige Restriktionen sowie die Topografie des Gebietes und die vorhandene Infrastruktur kartiert und so ermittelt, auf welchen Gebieten die Errichtung von Windenergieanlagen grundlegend möglich wäre. Auch die für das Gebiet vorliegenden Windertragsdaten werden hier einbezogen. In einem nächsten Schritt werden die Anlagen unter Berücksichtigung der technisch notwendigen Abstände untereinander auf dem potenziell möglichen Vorhabengebiet verteilt. Das erste Parklayout bildet die Basis, um im so genannten Scoping-Termin mit der Genehmigungsbehörde den Untersuchungsrahmen für umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten abzustecken.

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