Eisbildung an Windenergieanlagen: Wie mit Eisfall und Eisabwurf umgegangen wird

Windenergieanlagen können Eis ansetzen und dieses kann zu Eisfall oder Eisabwurf führen. Unter Eisfall bezeichnet man das Eis, das durch die Schwerkraft nach unten fallen kann. Als Eisabwurf das Eis, das durch die Rotation der Rotorblätter weiter von der Anlage weggeweht werden kann. Im Winter kann es unter bestimmten Bedingungen, d.h. bei Kälte und hoher Luftfeuchtigkeit, zu Eisansatz an Windenergieanlagen kommen. Dieses Phänomen entsteht durch die Kombination von Temperaturen um den Gefrierpunkt, hoher Luftfeuchtigkeit und Wassertröpfchen in der Luft und tritt besonders häufig in bergigen Regionen auf.

Dennoch sind in Deutschland bisher keine Personenschäden durch dieses Phänomen bekannt geworden, was zeigt, dass das Risiko von Schäden durch Eisabfall und Eisabwurf in der Praxis äußerst gering ist. Dies ist vor allem auf die moderne Technik und die hohen Anforderungen bei der Genehmigung der Windenergieanlagen zurückzuführen.

Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

In Deutschland ist die Möglichkeit des Eisabfalls und Eisabwurfs praktisch ausgeschlossen, da jede neu genehmigte Anlage über Sensoren und Sicherheitssysteme verfügen muss. Diese erkennen, wenn sich Eis auf den Rotorblättern oder anderen Anlageteilen bildet. Bei Eisansatz werden automatisch Schutzmaßnahmen wie das Abschalten der Anlage oder das Umschalten in einen reduzierten Betrieb eingeleitet. Bevor Eis herabfallen und damit Menschen gefährden könnte, werden die Anlagen also bereits praktisch „stillgelegt“. Sobald die Temperaturen steigen und das Eis geschmolzen ist, können moderne Anlagen selbstständig wieder in Betrieb gehen. In Gebieten mit hoher Vereisungsgefahr werden Windenergieanlagen häufig mit Heizsystemen in den Rotorblättern ausgestattet. Diese sorgen dafür, dass sich das Eis gar nicht erst festsetzen kann. Für all diese Schutzsysteme ist eine Zertifizierung erforderlich, deren Prüfung bereits Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist.

Zudem werden Windenergieanlagen rund um die Uhr von einer Zentrale aus überwacht. Dort können Fachleute jederzeit eingreifen, wenn die Sensoren eine Vereisung melden. Die Anlage kann dann auch manuell abgeschaltet werden, sofern die automatische Erkennung nicht ausreicht.

Bevor es so weit kommt, befassen sich Gutachter und Projektentwickler bereits in der Planungsphase mit potenziellem Eisbefall und den damit einhergehenden Risiken. Falls sie zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr an einem bestimmten Standort zu hoch ist, werden Maßnahmen wie eine veränderte Standortplanung oder eine Begrenzung der Nabenhöhe vorgenommen.

Minimierung des Restrisikos

Auch im Genehmigungsverfahren hat das Thema einen festen Platz. So werden sowohl die technischen Maßnahmen sowie die übrigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Eisabfall und Eisabwurf geprüft, um jegliche potenzielle Gefahren weiter zu minimieren. Zu den übrigen Sicherheitsvorkehrungen gehören unter anderem Warnschilder oder Warnleuchten zur Information der Öffentlichkeit sowie in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer zeitweiligen Sperrung von Wegen in der Nähe der Anlage. Darüber hinaus werden die Anwohner gegebenenfalls über mögliche Risiken informiert. So wissen die Menschen vor Ort, worauf sie bei bestimmten Wetterlagen achten müssen.

Das potenzielle Risiko durch vereiste Windenergieanlagen darf nicht signifikant höher sein als unter normalen Betriebsbedingungen. Andernfalls erhält die Anlage keine Genehmigung. Durch moderne Sicherheitsmaßnahmen, technische Überwachung und strenge Prüfverfahren wird der sichere Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland auch im Winter gewährleistet. 

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden!