Projektübersicht Windpark Altdorfer Wald

Verortung der Vorhabenfläche

Der Altdorfer Wald ist ein Waldgebiet im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg. In diesem Gebiet wurden im Rahmen der Windoffensive Baden-Württemberg im Jahr 2021 durch den ForstBW potenzielle Windenergieflächen ausgeschrieben. Die Projektfläche für den Windpark steht somit im Einklang mit den Ausbauzielen der Bundesregierung und des Landes Baden-Württemberg für Erneuerbare Energien.

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Die Projektfläche für den Windpark liegt zwischen Aulendorf und Vogt auf den Gemarkungen der Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute. Dabei handelt es sich um Flächen des ForstBW, die aufgeteilt sind in die Bereiche Altdorfer Wald Nord, Mitte und Süd. Hinzu kommen Erweiterungsflächen des Fürsten von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee.

Projektzeitplan
2021 – 2029

2019

Ausweisung der Flächen

Im 2019 neu vorgelegten Windatlas des Landes Baden-Württemberg wird der Standort Altdorfer Wald als geeignet für den Bau von Windkraftanlagen eingestuft.

11/2021

Ausschreibung

ForstBW schreibt Teile des Altdorfer Waldes als potenzielle Flächen für die Nutzung von Windkraft aus.

12/2021 – 04/2022

Erste Planung und Einreichung der Unterlagen

Wir reichen ein Angebot für die Entwicklung eines Windparks ein und entwickeln eine erste, vorläufige und nicht belastbare Layout-Planung.

04/2022

Zuschlagserteilung

Wir, die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra Energy, erhalten den Zuschlag für die Entwicklung eines Windparks und gründen dafür im Folgejahr die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH

01/2023

Scoping-Termin

Beim Scoping-Termin tauschen wir uns mit dem Landratsamt Ravensburg und allen Behörden, die für das Bauvorhaben relevant sind, aus. Hier entsteht eine Grundlage für die weitere Planung und Gutachtenerstellung.

vsl. 2023 – 2024

Voruntersuchungen und Kartierungen

Basierend auf den Ergebnissen des Scoping-Termins lassen wir Prüfungen und Messungen sowie naturschutzfachliche Untersuchungen durchführen. Wir beschäftigen uns mit Themen wie Windpotenzialen, Schall und Schattenwurf und sonstigen Auswirkungen auf Natur und Mensch.

vsl. ab 2024

Gutachtenerstellung

Auf Basis der Prüfungen und Untersuchungen werden zu den unterschiedlichen Themenbereichen Fachgutachten erstellt, die für den späteren Genehmigungsantrag nötig sind.

vsl. 2024 – 2025

Einreichung der Genehmigungsunterlagen

Wir rechnen damit, in diesem Zeitraum die Antragsunterlagen für die Genehmigung des Windparks beim Landratsamt Ravensburg einreichen zu können, das zunächst die Unterlagen prüft.

vsl. 2025

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Die eingereichten Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger sowie andere Akteure können dann dazu Stellung nehmen – zunächst in schriftlicher Form und gegebebenfalls bei einem späteren öffentlichen Erörterungstermin.

vsl. 2026

Behördlicher Bescheid zur Genehmigung

Das Landratsamt Ravensburg entscheidet unter Einbezug der Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit über den Antrag. Nach möglichen Einwendungen zu dem Bescheid stellt das Landratsamt einen behördlichen Bescheid zur Genehmigung des Windparks aus.

vsl. 2026

Bauplanung

Sofern ein positiver Genehmigungsbescheid vorliegt, können wir den Bauplan für den Windpark finalisieren. Damit kann die Finanzierung abgeschlossen, mit der Bauplanung begonnen und das Material für den Bau beschaffen werden.

vsl. 2026 – 2027

Bauvorbereitung

Anschließend bereiten wir die Bauflächen für die Windenergieanlagen und die Zuwegung zu den Flächen vor und planen die Logistik und Organisation des Baus.

vsl. 2027

Bau

Wir hoffen, zu diesem Zeitpunkt die Fundamente gießen und die Anlagen errichten können. Zudem müssen die Anlagen verkabelt und über eine Netzanschlussleitung gesammelt über bestehende Wege zu einer Netzanschlussstelle geführt werden.

vsl. 2028 – 2029

Inbetriebnahme

Wenn die Windkraftanlagen bis zu diesem Zeitpunkt stehen, kann der erzeugte Strom in das öffentliche Energieversorgungsnetz eingespeist werden. Damit der Windpark in Betrieb gehen kann, müssen hierfür aber zunächst die zuständigen Behörden die Anlagen offiziell abnehmen.

vsl. ab 2029

Laufender Betrieb

Wenn alle vorherigen Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, kann der Windpark Altdorfer Wald die Region mit sauberer Energie versorgen. Je nach Projektverlauf und möglichen Auflagen kann es auch sein, dass wir noch weitere Ausgleichsmaßnahmen durchführen.

26 %

Warum brauchen wir den Windpark Altdorfer Wald?

Mit dem Pariser Klimaabkommen, das 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris verabschiedet wurde, hat die globale Energiewende eine politische Handlungsgrundlage erhalten. 195 Staaten haben sich dem Ziel verschrieben, den Klimawandel einzudämmen und den globalen Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, in jedem Fall aber auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Denn bereits eine Erwärmung um 2 Grad Celsius hätte – um nur einige Folgen zu nennen – einen massiven Anstieg des Meeresspiegels und immer häufigere und stärkere Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürre, aber auch Überschwemmungen durch Starkregen zur Folge. Auch in Deutschland würden sich die bereits heute spürbaren Auswirkungen des Klimawandels deutlich verstärken.

Energiewende: Politisch gewollt und gesellschaftlich gebraucht

Es gibt also gute Gründe, aber auch klare politische Verpflichtungen, in der Bundesrepublik einen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens zu leisten. Langfristiges Ziel ist die Klimaneutralität bis 2050. Mittelfristig sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bereits bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Im Energiesektor müssen dazu fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas aufgrund ihrer Klimaschädlichkeit langfristig vollständig durch Erneuerbare Energien wie Windenergie ersetzt werden. Wichtigstes gesetzliches Steuerungsinstrument in Deutschland ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), mit dem ein flächendeckender Umbau der Energieversorgung hin zu Erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Darüber hinaus gibt es aber auch speziell für die Windenergie gesetzliche Verpflichtungen für alle Bundesländer: Das Wind-an- Land-Gesetz schreibt jedem Bundesland vor, bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Und bereits 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche für Windenergie zur Verfügung stehen.

Nachholbedarf in Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg steht zu seinen Verpflichtungen und arbeitet am beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie. Die Landesregierung hat dazu eine eigene Task Force eingerichtet und verfolgt das Ziel, noch schneller als der Bundesdurchschnitt, nämlich bereits im Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Die Windenergieanlagen im Altdorfer Wald können einen wichtigen Beitrag leisten, um die globalen, nationalen und regionalen Ziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Der Windpark ist eines der wichtigsten Ausbauprojekte in Baden-Württemberg und hat das Potenzial, einen großen Beitrag zu einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung der Region zu leisten.  Denn schon eine einzige Windenergieanlage kann bis zu 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Versorgungssicherheit gewinnt an Bedeutung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist für Deutschland und Baden-Württemberg nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise haben schmerzlich gezeigt, dass eine unabhängigere Energieversorgung notwendig ist, um die Versorgungssicherheit in Deutschland auch mittelfristig zu gewährleisten. Um diese Unabhängigkeit zu stärken, muss mehr Energie in Deutschland selbst erzeugt werden. Der Windenergie kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Der Windpark Altdorfer Wald kann daher nicht nur ein Faktor für eine klimaneutrale Energieversorgung sein. Mit Blick auf den Landkreis Ravensburg und die Region kann das Projekt auch wesentlich dazu beitragen, die Versorgungssicherheit für die heimische Industrie langfristig zu gewährleisten und damit den Wirtschaftsstandort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Mit dem Windpark Altdorfer Wald verfolgen wir ein Projekt, das für Baden-Württembergs Versorgungssicherheit und Klimaziele von hoher Bedeutung ist. Nur mit Projekten wie diesen kann das Land seine energiepolitischen Ziele erreichen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Energiewende nachkommen.

Frank Sauvigny, Geschäftsführer Windpark Altdorfer Wald GmbH

Vorteile für Anrainer und Kommunen

Als Projektträger legen wir großen Wert darauf, den umliegenden Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert durch die Errichtung des Windparks zu bieten. Unser Ziel ist es, dass alle – unabhängig finanziellen Mitteln – die Chance haben, einen Vorteil aus dem nahegelegenen Windpark für sich zu generieren.

Zwar ist es zum derzeitigen Projektstand noch zu früh, um konkrete Beteiligungsmöglichkeiten zu unterbreiten. Jedoch stellen wir auf der Seite Beteiligung bereits diverse marktübliche Angebote vor, um einen Überblick über die vielfältigen Optionen zu verschaffen. Im weiteren Projektverlauf werden wir daraus die bestmöglichen Angebote für Bürgerinnen und Bürger ausersehen.

Als kommunaler Versorger Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und als Teil der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald ist es unser klares Ziel, zukünftig sowohl Kommunen als auch Anrainer wirtschaftlich an dem Windpark zu beteiligen.

Andreas Ring, Geschäftsführer SWU Erneuerbare Energien und Geschäftsführer Windpark Altdorfer Wald

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