Windpark Altdorfer Wald: Dialog

Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt

Der Windpark Altdorfer Wald bringt einen hohen gesellschaftlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung der Region. Ein Projekt dieser Größenordnung wirft aber auch Fragen auf – vor allem bei den Anrainern. Unser Anspruch ist es, diese Fragen ernst zu nehmen und den Windpark nicht „an den Bürgern vorbei“ zu planen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, kümmern wir uns um Ihre Fragen rund um den Windpark.

Wir laden Sie ein, sich zu mit unseren FAQs oder im Bereich Bürgerdialog zu informieren, oder sie können uns auch einfach über das untenstehende Kontaktformular schreiben:

Fragen und Antworten zum Windpark Altdorfer Wald

Finden Sie hier eine Auswahl der gängigsten Fragen und Antworten zum Windpark Altdorfer Wald.

Vorhabensträger für den Altdorfer Wald ist die von den Projektpartnern Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und iTerra energy GmbH eigens dafür gegründete Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW). Die Projektpartner besitzen jeweils 50 Prozent der Projektgesellschaft, stellen die Geschäftsführer und führen das Projekt durch die Gesellschaft.  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Akteure in das Projekt Windpark Altdorfer Wald involviert. Für die Betriebsphase ist zukünftig geplant, weitere kommunale Partner sowie Bürgerinnen und Bürger in dem Projekt zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Die Flächen im Altdorfer Wald wurden durch den ForstBW im Rahmen der Windoffensive BW auf ihre Eignung für die Nutzung von Windenergie geprüft und ausgeschrieben. Die Projektpartner SWU und iTerra energy haben 2022 den Zuschlag für diese Flächen erhalten.

Mehr Informationen zum Standort finden Sie hier:

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Dies bedeutet, dass Energie bis dahin zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Ausbau der Windenergie stark vorangetrieben werden. Mit dem Windenergieanlagen im Altdorfer Wald können wir einen erheblichen Beitrag hierzu leisten und so die Energiewende voranbringen. Denn alleine eine einzige Windenergieanlage kann bis zu 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Bisher existieren in Baden-Württemberg nur rund 790 Windenergieanlagen, die 2021 gerade einmal 5,6 Prozent der Bruttostromerzeugung erreicht haben. Durch die dichte Besiedelung stehen Freiflächen in Baden-Württemberg zudem nur begrenzt zur Verfügung. Dies erschwert das Erreichen der Ausbauziele erheblich. Daher ist es besonders wichtig den Ausbau von Windenergie auf geeigneten Flächen voranzutreiben. Mit dem Windenergieanlagen im Altdorfer Wald können wir einen erheblichen Beitrag hierzu leisten und so die Energiewende voranbringen.

Mehr Informationen zum Standort finden Sie hier:

Das Projekt Windpark Altdorfer Wald hat nach aktuellem Planungstand eine Gesamtdauer von voraussichtlich acht Jahren, von 2022 bis 2029.

Einen Überblick über alle Projektphasen finden Sie hier:

Um die Größe und Struktur des Windparks im Einklang mit der Natur und den Interessen der Anrainer genau planen zu können, führen wir aktuell umfangreiche Untersuchungen durch. Dabei beschäftigen wir uns mit Themen wie den Windverhältnissen im Vorhabensgebiet, Schall, Schattenwurf, Auswirkungen auf Boden und Wasserressourcen und natürlich mit verschiedenen Aspekten der Umweltverträglichkeit für Flora und Fauna. Auf Basis dieser Untersuchungen lassen wir Gutachten erstellen, die später für die konkrete Planung und das Genehmigungsverfahren des Windparks relevant sind.

Insgesamt lässt sich das Projekt Windpark Altdorfer Wald in fünf Projektphasen unterteilen:

1. Ausschreibungsphase (2021 – 2022)

2. Planungsphase mit Voruntersuchungen (vsl. 2023 – 2024)

3. Genehmigungsphase (vsl. 2025 – 2026)

4. Bauphase  (vsl. 2027)

5. Betriebsphase (vsl. ab 2028/2029)

Aktuell befinden wir uns noch am Anfang, in der Planungsphase mit Voruntersuchungen. Dazu finden Sie hier mehr Informationen:

Das Projekts wird durch die von den Projektpartnern gegründete Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW), sprich durch die  Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und der iTerra energy finanziert. Die Projektpartner besitzen jeweils 50 Prozent der Projektgesellschaft. Auch Investitionen in das Vorhaben werden zu gleichen Teilen durch die beiden Projektpartner getätigt. Die Investitionshöhe beträgt bei der Realisierung von 39 Anlagen voraussichtlich rund 350 Millionen Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Windpark Altdorfer Wald wird im Altdorfer Wald errichtet. Dabei handelt es sich um ein Waldgebiet zwischen Aulendorf und Vogt im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg. Die Vorhabenfläche  liegt innerhalb des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben. Nach aktuellem Planungsstand wird der Windpark Altdorfer Wald den Gemarkungen der Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute errichtet.

Mehr Informationen zum Standort finden Sie hier:

Gesetzliche Beteiligung – EEG-Umlage
Auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§6 EEG 2023) werden umliegende Kommunen direkt an den Erträgen eines Windparks beteiligt. Dabei erhalten diese pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Eurocent bzw. 2 Euro pro Megawattstunde. Pro installierter Anlage beläuft sich die voraussichtliche Auszahlung auf Basis vorläufiger Schätzungen damit auf knapp 32.000 € pro Jahr. Der Geldbetrag wird an diejenigen Kommunen anteilig ausgezahlt, auf deren Gemeindegebiet sich die jeweilige Anlage befindet und schließt dabei einen Radius von 2.500 Meter Umkreis zur Anlage ein. Diese Mittel können von den Gemeinden flexibel und ohne spezifische Auflagen verwendet werden. Sie sind frei einsetzbar, von Projekten der Dorfentwicklung, über die Jugend- und Seniorenarbeit bis hin zur Unterstützung des lokalen Vereinslebens.

Gewerbesteuereinnahmen
Seit dem Jahr 2021 wird die Gewerbesteuer für Betreiber von Windkraft- oder Solaranlagen, bei denen die Sitzgemeinde des Unternehmens sowie die Standortgemeinde der Anlagen nicht identisch sind, nach neuen Maßstäben verteilt. Demnach fallen nunmehr 90 Prozent der Steuer am Standort der Anlagen an und lediglich 10 Prozent in der Gemeinde, in der die Projektgesellschaft ihren Sitz hat. Fällig wird eine Gewerbesteuer ab dem Zeitpunkt, ab dem Gewinne erwirtschaftet werden. Gewinne erwirtschaftet ein Windpark dann, wenn die Fremdfinanzierung zurückgezahlt ist, was im Fall von Windparks üblicherweise nach ca. 8 bis 12 Betriebsjahren der Fall ist.

Weitere Beteiligung von Kommunen
Neben der gesetzlichen Beteiligung im Sinne der EEG-Umlage streben wir als Projektgesellschaft an, zukünftig kommunale Unternehmen und ansässige Stadtwerke an dem Windpark zu beteiligen. Dafür werden wir ein Angebot für direkte oder indirekte Beteiligung schaffen. Grundvoraussetzung ist hierbei allerdings, dass Ihre Gemeinde über ein Stadtwerk oder eine andere Gesellschaft verfügt, die entsprechende Geschäftsaktivitäten durchführen darf.

Mehr Informationen zu den Vorteilen für Kommunen finden Sie hier:

Als Projektträger ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern der umliegenden Gemeinden einen Mehrwert im Zusammenhang mit dem Windpark Altdorfer Wald zu bieten. Unser Ziel ist es, dass alle – unabhängig von Alter und finanziellen Möglichkeiten – die Chance haben, einen Vorteil und Mehrwert aus dem nahegelegenen Windpark für sich zu generieren. Daher wollen wir Anrainern einen finanziellen Mehrwert durch die wirtschaftliche Beteiligung am Windpark bieten. Übliche Modelle der Bürgerbeteiligung sind beispielsweise Sparbriefe, Nachrangdarlehen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Anlehnung an das kommunale Beteiligungsgesetz.

Noch ist es allerdings zu früh, um Ihnen konkrete Beteiligungsangebote zu unterbreiten, denn in der Planungsphase tragen wir als Vorhabenträger ein hohes Risiko und erhebliche Planungskosten. Erst wenn eine belastbare Projektplanung sowie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg vorliegen, kennen wir das Investitionsvolumen für die konkrete Umsetzung sowie die dazugehörigen Ertragsprognosen des Windparks und können daraus verbindliche und sichere Beteiligungskonzepte mit einem ertragreichen Mehrwert ableiten.

Mehr Informationen zu den Vorteilen für Anrainer finden Sie hier:

Ja, die ausgeschriebenen Flächen bieten das Potenzial für bis zu 39 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 280 MW mit denen rund 170.000 Haushalte in der Region mit Strom versorgt werden können.

Noch ist es allerdings zu früh, um Ihnen konkrete Beteiligungsangebote, beispielsweise in Form von Grünstromprodukten, zu unterbreiten, denn in der Planungsphase tragen wir als Vorhabenträger ein hohes Risiko und erhebliche Planungskosten. Erst wenn eine belastbare Projektplanung sowie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg vorliegen, kennen wir das Investitionsvolumen für die konkrete Umsetzung sowie die dazugehörigen Ertragsprognosen des Windparks und können daraus verbindliche und sichere Beteiligungskonzepte mit einem ertragreichen Mehrwert ableiten.

Natürlich machen wir uns aber schon jetzt viele Gedanken über die bestmöglichen Angebote für Sie. Dabei orientieren wir uns an marktüblichen Angeboten, die wir Ihnen auf der Seite Beteiligung skizzieren.

Die Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren des Projekts Windpark Altdorfer Wald ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zweck des BImSchG ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinbar ist. Dabei werden die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes geprüft, etwa in den Bereichen Lärm, Infraschall oder Schattenwurf. Für den Windpark Altdorfer Wald ist die verfahrensführende Behörde des Genehmigungsverfahrens ist das Landratsamt Ravensburg.

Mehr Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier:

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch die Offenlegung der Antragsunterlagen sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen und Einwendungen formal beteiligt. Im Rahmen der Offenlegung der Antragsunterlagen besteht sechs Wochen die Möglichkeit seitens der Öffentlichkeit Stellungnahmen und Einwände bei der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Ravensburg, einzureichen. Im danach gegebenenfalls stattfindenden öffentlichen Erörterungstermin werden die Bedenken und Einwände diskutiert und abgewogen.

Noch weit vor dem Genehmigungsverfahren hat im Januar 2023 bereits ein so genannter Scoping-Termin stattgefunden, bei dem der Vorhabensträger den zuständigen Behörden dargelegt hat, wie das Planungsgebiet einzuschätzen ist. Hierbei wurden auch Träger öffentlicher Belange (TÖB) hinzugezogen. Gemeinsam wurde dabei abgewogen welche Gutachten erforderlich sind. Darüber hinaus hat es bereits frühe (informelle) Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Informationsveranstaltungen im Mai 2023 gegeben. Weitere sind für die Zukunft geplant.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Genehmigungsphase statt, auf unserer Website finden Sie zudem Infos zu Veranstaltungen und Dialogangebote:

Die vorläufige Standortplanung erstreckt sich auf alle potenziell nutzbaren Flächen. Nach diesem vorläufigen Entwurf ist die Errichtung von bis zu 39 Windenergieanlagen möglich. Nach Durchführung der Untersuchungen und Gutachten wird diese in eine finale Projektplanung überführt, womit bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen 2025 eine belastbare Anlagenanzahl feststeht.

Umfassende Informationen zum Projekt finden Sie hier:

Das Vorhaben Altdorfer Wald befindet sich derzeit noch in einem frühen Projektstadium, daher haben wir aktuell noch keine verbindliche Auswahl des Anlagentyps vorgenommen. Zurzeit widmen wir uns den Voruntersuchungen und werden auf Basis von deren Ergebnis voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2024 die Planung des Windparks konkretisieren und somit einen Anlagentyp auswählen. Die am Markt verfügbare Technik für Windenergieanlagen entwickelt sich beständig weiter. Unsere derzeitige Entwurfsplanung bezieht sich auf das Modell V172-7.2 von Vestas. Diese moderne Anlage verfügt über den neusten Stand der Technik. Mit einer Nabenhöhe von bis zu 199 Meter und einer Gesamthöhe von bis zu 285 Meter, weist sie eine elektrische Leistung von bis zu 7,2 MW aus. Diese Anlagen sind speziell für Standorte wie den Altdorfer Wald konzipiert.

Umfassende Informationen zum Projekt finden Sie auch hier:

Natur- und Umweltschutzthemen haben für den Vorhabensträger eine hohe Priorität. Eingriffe in die Natur werden so gering wie möglich gehalten. Im Rahmen der Voruntersuchungen wird daher unter anderem eine Artenschutzrechtliche Kartierung durchgeführt. Darüber hinaus steht der Vorhabensträger in enger Abstimmung und Informationsaustausch mit den lokalen Naturschutzverbänden. Bei dem Projekt Windpark Altdorfer Wald handelt es sich zudem um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Es unterliegt somit umfassenden gesetzlichen Regelungen, auch in Bezug auf Natur- und Umweltschutz. Diese werden von uns selbstverständlich genaustens eingehalten und in der Genehmigungsphase durch die verfahrensführende Behörde, das Landratsamt Ravensburg, geprüft.

Mehr Informationen zu naturschutzfachlichen Untersuchungen finden Sie hier:

Bürgerdialog

Viele Ihrer Fragen haben uns bereits erreicht. Wir haben sie geprüft und sind mit Ihnen in den Dialog getreten. Hier finden Sie eine Auswahl Ihrer Fragen zum Projekt Windpark Altdorfer Wald – inklusive unserer Antworten. Sollten Sie eine Frage haben, die hier noch nicht gestellt wurde, laden wir Sie herzlich ein, uns diese über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Wir werden auch diese dann hier abbilden.

  • In Baden-Württemberg beträgt der Mindestabstand zu Wohnbebauung 700 Meter. Nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand hat der Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, dadurch keinen Einfluss auf die Gesundheit von Anrainern.
    Darüber hinaus wird im Genehmigungsverfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt, geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinbar sind. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte des Immissionsschutzes, wozu neben Lärm auch Infraschall zählt, eingehalten werden.

  • Derzeit befinden wir uns in einem frühzeitigen Projektstadium, in dem noch keine verbindliche Standortplanung der Anlagen vorliegt. Erst nach Abschluss der gerade laufenden Voruntersuchungen im Jahr 2024 wird auf Basis der Untersuchungsergebnisse die vorhandene vorläufige Standortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, womit voraussichtlich Mitte 2024 dann erstmalig Rückschlüsse über die Platzierung von Anlagen vorgenommen werden kann. Prinzipiell berücksichtigen wir in unseren Planungen die gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zu dem Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung. Dieser beträgt 700 Meter. Unsere Planungsgrundlage geht von einem größeren Abstand aus.
    Natur- und Umweltschutz sowie das Bewahren der Wasservorkommen im Altdorfer Wald sind für uns als Vorhabenträger von außerordentlicher Bedeutung und wir sind bestrebt, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu gehalten. Im Rahmen der weiter oben bereits benannten Voruntersuchungen, verschaffen wir uns unter anderem durch die genaue Kartierung des Gebietes ein detailliertes Bild über die Flora und Fauna im Altdorfer Wald und erstellen ein hydrogeologisches Gutachten für das Vorhabengebiet. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in unserer Projektplanung entsprechend berücksichtigt.
    Darüber hinaus handelt es sich bei dem Projekt Windpark Altdorfer Wald um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImschG). Im Genehmigungsverfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt (voraussichtlich 2025), wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen (unter anderem Umwelt- und Naturschutz) und den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinbar ist. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die umfassenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

  • Aktuell haben wir noch keine verbindliche Auswahl des Anlagentyps vorgenommen, da wir uns noch am Anfang unserer Planungen befinden. Zurzeit widmen wir uns den Voruntersuchungen und werden auf Basis von deren Ergebnis voraussichtlich gegen Ende des kommenden Jahres (2024) die Planung des Windparks konkretisieren und somit Anlagenzahl, Standort und Anlagentyp auswählen. Dabei haben wir selbstverständlich die Marktentwicklungen im Blick und werden einen den Rahmenbedingungen entsprechenden Anlagentyp wählen.
    Die von Ihnen genannte Anlage der Firma Siemens mit 14 MW, wird dabei keine Rolle spielen, da es sich um einen ausschließlich für die Off-Shore-Anwendung auf offener See entwickelten Anlagentyp handelt. Die von uns derzeit als Basis einer vorläufigen Planung unterstellte Anlagenleistung von 7,2 MW entspricht dem derzeit größten, auf dem Markt verfügbaren Anlagentyp für Anwendungen an Land.

  • Der Windpark Altdorfer Wald ist ein vielbeachtetes Projekt, mit dem sich viele Akteure beschäftigen und dazu kommunizieren. Wir selbst haben bisher nur an einem Informationsmarkt im Mai 2022 teilgenommen und gelegentlich über Fortschritte im Projekt über die Presse informiert. Wenn Sie also in Ihrem Postkasten Informationen zum geplanten Vorhaben finden, sind diese leider nicht von uns und die Validität der Informationen bleibt dort zu prüfen.
    Gern geben wir Ihnen einen Einblick in den Stand des Projektes: Wir haben im vergangenen Frühjahr für die ausgeschriebenen Flächen von ForstBW den Zuschlag erhalten, um auf den entsprechenden Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen zu planen. Das war der Startschuss für eine mehrere Jahre andauernde Planungsphase. Bei unserer ursprünglichen Grobplanung haben wir zunächst eine technisch maximal mögliche Anzahl auf den uns zur Verfügung stehenden Flächen angenommen. Daher haben wir im Mai 2022 auch von bis zum 50 Anlagen gesprochen (siehe Flyer) und gingen zu dem Zeitpunkt vom Modell V150-6.0 von Vestas aus.
    Aktuell widmen wir uns den Voruntersuchungen und Gutachten, wobei wir uns mit den Gegebenheiten im Altdorfer Wald intensiv auseinandersetzen. Nach Abschluss der Voruntersuchungen und Gutachten, die die spezifischen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten im Altdorfer Wald beleuchten, werden wir einen zu der Zeit am Markt verfügbaren modernen Analgentypen auswählen, der den individuellen Anforderungen bestmöglich gerecht wird. Diese Auswahl und die Herleitung dieser Auswahl werden wir dann auch entsprechend der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. Aktuell würden wir bereits einen neueren Anlagentyp von Vestas in unsere Planung aufnehmen (Modell V172 von Vestas), der wesentlich leistungsfähiger ist, sodass wir aktuell schon nur noch von um die 40 Anlagen ausgehen.
    Darüber hinaus handelt es sich bei dem Projekt Windpark Altdorfer Wald um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG). Im Genehmigungsverfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt (voraussichtlich 2025), wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen (unter anderem Umwelt- und Naturschutz) und den Belangen der betroffenen Bürger vereinbar ist. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte des Immissionsschutzes eingehalten werden.
    Vor dem Hintergrund dieses aktuellen Planungsstandes sind von uns als Vorhabenträger noch kein Kartenmaterial oder gar Visualisierungen veröffentlicht worden. Sobald unsere Voruntersuchungen abgeschlossen und in eine valide Planung des Windparks geflossen sind, werden wir diese Information veröffentlichen und auch entsprechende Visualisierungen für die Anrainer aufbereiten.

  • Aktuelle und alte Kiesgruben werden von uns im Rahmen der Untersuchungen im Altdorfer Wald kartiert. Leider eignen sich die Bodenverhältnisse dieser Areale in der Regel jedoch nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen.

  • Wir befinden uns aktuell noch in einer sehr frühen Projektphase und befassen uns aktuell mit den Voruntersuchungen und Gutachten als Planungsgrundlage. Voraussichtlich gegen Ende 2024 werden wir dann die genauen Dimensionen des Windparks (Anzahl, Art und Standorte der Windenergieanlagen) kennen.
    Parallel zum Genehmigungsverfahren in 2025 werden wir dann die bauliche Umsetzung planen und dabei auch die Finanzierungsmodelle entwickeln. Zu dem Zeitpunkt wird es dann auch für Sie interessant, wenn Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Windpark interessieren. Einen Verteiler haben wir dafür noch nicht angelegt. Gern merken wir jedoch Ihre Kontaktdaten entsprechend vor.
    Darüber hinaus werden wir aber natürlich zu gegebenem Zeitpunkt auch auf unserer Webseite Informationen dazu anbieten. Schauen Sie als gern auch wieder auf der Webseite vorbei.

  • 1) Das Vorhaben Altdorfer Wald befindet sich derzeit noch in einem frühen Projektstadium. Auf Grund dessen ist es uns aktuell Zeitpunkt noch nicht möglich, Angaben zur baulichen Umsetzung des Vorhabens zu treffen. Zum Jahresbeginn konnte mit ersten Voruntersuchungen begonnen werden, die voraussichtlich Ende 2024 in eine belastbare Projektplanung überführt werden können. Diese bildet die Grundlage für die Antragsunterlagen, die 2025 für das Genehmigungsverfahren genutzt werden sollen. Die Bauphase ist nach aktuellem Planungstand ab 2028 vorgesehen, sodass wir uns voraussichtlich erst ab 2027 mit der konkreten Bauplanung befassen werden können.

    2) Grundlegend ist die Nutzung der Waldflächen im Altdorfer Wald zur Wassergewinnung mit der Nutzung für Windenergieerzeugung technisch vereinbar. Dies soll auch im aktuellen Regionalplan festgehalten werden, der bis 2025 überarbeitet werden soll und die Nutzung der Wassergewinnung und Windenergieerzeugung auf Basis der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg planungsrechtlich in Einklang bringen wird. Hierzu und zur Fortschreibung des Teilregionalplans Energie stehen wir in engen Austausch mit dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.
    Das Bewahren der Wasservorkommen im Altdorfer Wald ist für uns als Vorhabenträger von außerordentlicher Bedeutung. Daher werden im Rahmen der weiter oben bereits benannten Voruntersuchungen unter anderem auch hydrogeologische Gutachten für das Vorhabengebiet erstellt. Diese werden in das Genehmigungsverfahren, welches durch das Landratsamt Ravensburg geführt wird, einfließen.

    3) Die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist ein Vorhaben der beiden Projektpartner Stadtwerke Ulm/NeuUlm GmbH und iTerra energy GmbH. Die Projektpartner besitzen jeweils 50 Prozent der Projektgesellschaft. Auch Investitionen in das Vorhaben werden zu gleichen Teilen durch die beiden Projektpartner getätigt.
    Die iTerra energy GmbH steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Mit seinem Partner der Impax Asset Management (AIFM) bietet der Projektentwickler für Erneuerbare Energien aus Gießen (Hessen) eine hohe Investitionssicherheit für weitere Projektpartner wie die SWU. Auf Grund hoher Investitionsvolumen und potenziell langer Genehmigungsverfahren ist diese Investitionssicherheit von außerordentlicher Bedeutung für Windkraftprojekte. Die ist Impax Asset Management (AIFM) mit Sitz in London, England, ist seit 2018 Anteilseigner der iTerra energy. Impax gehört weltweit zu den führenden Infrastruktur Fonds Anbietern und investiert bereits seit über 10 Jahren in erneuerbare Energien in Europa.

  • Das Vorhaben Windpark Altdorfer Wald befindet sich derzeit noch in einem frühen Planungsstadium. Zum Jahresbeginn konnte mit ersten Voruntersuchungen begonnen werden. Die hierzu bereits aufgenommenen Kartierungen zu Flora und Fauna an relevanten Punkten im Altdorfer Wald werden noch bis ins Frühjahr 2024 andauern. Parallel dazu werden für die Bewertung von Boden, Wasser und Luft Großteils vorhandene Karten und Dokumente wie zum Beispiel der Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) herangezogen und ausgewertet. Nach Durchführung dieser Untersuchungen wird die vorhandene vorläufige Standortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, womit voraussichtlich Mitte 2024 dann erstmalig Rückschlüsse über die Anzahl und Platzierung von Anlagen sowie der geeignetsten Anlagentechnik vorgenommen werden können. Darüber hinaus gehören zu den Voruntersuchungen auch Schallgutachten, aus denen abgeleitet werden kann, welche akustischen Auswirken die Anlagen auf die Umgebung haben werden. Nicht zuletzt handelt es sich bei dem Projekt Windpark Altdorfer Wald um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG). Im Genehmigungsverfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt, wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürger vereinbar ist. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte des Immissionsschutzes eingehalten werden. Hierzu zählen auch Lärm und Infraschall.

  • Für das Projekt Windpark Altdorfer Wald haben Natur- und Umweltschutzthemen im zu planenden Windpark Altdorfer Wald eine hohe Priorität und wir sind bestrebt, Eingriffe in die Natur werden so gering wie möglich gehalten. Zum Jahresbeginn konnten wir mit ersten Voruntersuchungen beginnen, bei denen wir uns unter anderem im Rahmen von Kartierungen ein genaues Bild über Flora und Fauna im Altdorfer Wald verschaffen. Die darauf daraus resultierenden Ergebnisse werden in unserer Projektplanung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Projekt um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG). Es unterliegt somit umfassenden gesetzlichen Regelungen, auch in Bezug auf Natur- und Umweltschutz. Diese werden von uns selbstverständlich genaustens eingehalten.

  • Grundsätzlich ist für die Betriebsphase des Windparks vorgesehen, dass sich die örtlichen Anwohner finanziell am Vorhaben beteiligen können. Da sich das Vorhaben in einem noch sehr frühen Planungsstadium befindet, prüfen wir derzeit verschiedene Beteiligungsmodelle. Was genau angeboten werden kann, wird während der Entwicklungszeit ausgearbeitet und den Bürgern nach der Genehmigungsphase angeboten. Gerne können Sie sich auf unserer Webseite zum weiteren Projektverlauf informieren.

  • Das Vorhaben Altdorfer Wald befindet sich derzeit noch in einem frühen Projektstadium. Auf Grund dessen können wir aktuell noch keine Angaben zur Bauart der Anlagen treffen. Auf der Basis verschiedenster Voruntersuchungen und Gutachten, die aktuell erstellt werden und noch einige Monate in Anspruch nehmen werden, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt einen oder mehrere konkrete Anlagentypen für den Standort Altdorfer Wald auswählen. So kann garantiert werden, dass die Anlagen dem neusten Stand der Technik entsprechen. Unsere derzeitigen Entwurfsplanungen beziehen sich auf das Modell V172 von Vestas. Diese verfügt über einen sogenannten Hybrid-Turm, der im unteren Teil aus Beton-Fertig-Teilen und im oberen Teil aus Stahl-Rund-Teilen besteht. Zum weiteren Projektverlauf werden wir regelmäßig auf unserer Webseite informieren.
    Darüber hinaus sind wir für weitere Fragen gerne auch unter unserer Projekt-E-Mail-Adresse info@windpark-altdorferwald.de zu erreichen.

  • Gerne beantworten wir Ihre Fragen sofern uns dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.

    Im Mai 2022 haben sich unsere Entwurfsplanungen auf das Modell V150-6.0 von Vestas bezogen (siehe Flyer, Seite 4, rechts). Unsere derzeitigen Entwurfsplanungen beziehen sich nun auf das Modell V172 von Vestas, da dies der modernste Anlagentyp dieses etablierten Anbieters ist und wir Marktentwicklungen diesbezüglich entsprechend berücksichtigen.
    Das Vorhaben Altdorfer Wald befindet sich derzeit noch in einem frühen Projektstadium. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt, nach Abschluss der Voruntersuchungen und Gutachten, die die spezifischen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten im Altdorfer Wald beleuchten, einen zu der Zeit am Markt verfügbaren modernen Analgentypen auswählen, der den individuellen Anforderungen bestmöglich gerecht wird. Diese Auswahl und die Herleitung dieser Auswahl werden wir dann auch entsprechend der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen daher leider auf Ihre Fragen B und C keine konkreten Antworten geben und bitten Sie um Geduld bis das Projekt den notwendigen Fortschritt erreicht hat.
    Der Projektentwicklungspartner der SWU ist die iTerra energy GmbH aus Gießen, Hessen. Die genaue Finanzierungsstruktur des Projekts Windpark Altdorfer Wald wird sich im Laufe der Genehmigungsphase, voraussichtlich 2026/2027, ausbilden. Wie auf der Veranstaltung des Energiedialogs BW im Mai 2022 vorgestellt, ist es im Rahmen der Finanzierungsstruktur Ziel, Bürgerinvestitionen zu ermöglichen und entsprechende Beteiligungsformen anzubieten.

    Zum weiteren Projektverlauf werden wir regelmäßig auf unserer Webseite informieren.
    Darüber hinaus sind wir für weitere Fragen gerne auch unter unserer Projekt-E-Mail-Adresse info@windpark-altdorferwald.de zu erreichen.

  • Für das aktuell geplante Modell von Vestas, V172-7.2MW, kann es zu einer Schalleistung von bis zu 106.9 dB (A) kommen. Dieser Wert wird allerdings nur bei bestimmten Windgeschwindigkeiten erreicht, und dies auch nur direkt an der Windenergieanlage selbst. Mit zunehmender Distanz zur Anlage nimmt der Schallpegel ab. Sie können ausführliche Informationen zu unserem aktuell geplanten Anlagentyp auch direkt auf der Seite des Herstellers finden: https://www.vestas.com/en/products/enventus-platform/V172-7-2-MW

    Grundsätzlich ist zum Thema Lärmschutz zu sagen, dass wir uns an gesetzliche Vorschriften halten, die uns im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben sind. Hier ist vor allem die so genannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) zu beachten, die Immissionsrichtwerte für verschiedene Standorttypen enthält. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass der Windpark Altdorfer Wald ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu durchlaufen hat. In diesem Verfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt, wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinbar sind. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte des Immissionsschutzes (u.a. Lärm und Infraschall) sowie die Grenzwerte zum Schattenwurf eingehalten werden. Mehr Infos zum Thema Genehmigungsverfahren finden Sie übrigens hier auf unserer Website in der Rubrik Genehmigungsphase.

    Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In regelmäßigen Abständen wird unsere Webiste mit aktuellen Berichten zum Fortschritt aktualisiert und bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit.

  • Grundsätzlich ist zum Thema Lärmschutz zunächst zu sagen, dass wir uns an Verwaltungsvorschriften halten, die uns im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgegeben sind. Hier gibt es die so genannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm), die Immissionsrichtwerte für verschiedene Standorttypen enthält. Die zulässigen Werte sind hierbei übrigens für Tag und Nacht unterschiedlich.

    An dieser Stelle vielleicht noch der Hinweis, dass der Windpark Altdorfer Wald ein Genehmigungsverfahren nach dem oben genannten Bundes-Immissionsschutzgesetz zu durchlaufen hat. In diesem Verfahren, das nach der Erstellung einer belastbaren Projektplanung erfolgt, wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinbar sind. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte des Immissionsschutzes eingehalten werden. Mehr Infos zum Thema Genehmigungsverfahren finden Sie übrigens auf unserer Website: https://windpark-altdorferwald.de/projektphasen/genehmigungsphase/

    Was die von Ihnen genannte Schallleistung von 106.9 dB (A) betrifft, so wird diese nur bei bestimmten Windgeschwindigkeiten erreicht, und das auch nur direkt an der Windenergieanlage selbst. Mit zunehmender Distanz zur Anlage nimmt der Schallpegel ab. Flughafenähnliche Lärmbelastung steht damit für den Windpark Altdorfer Wald keinesfalls in Aussicht, schon gar nicht in den nahegelegenen Wohngebieten, die ja in einigem Abstand zu den potenziellen Nutzungsflächen liegen.

  • Da wir uns derzeit in einem frühzeitigen Projektstadium befinden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die Anzahl der Anlagen, die Anlagenstandorte sowie den endgültigen Anlagentyp treffen. Daher besteht bisher keine Visualisierung des Vorhabens. Erst nach Abschluss der derzeit laufenden Voruntersuchungen (u.a. artenschutzrechtliche Kartierung von Flora und Fauna, Windmessung, hydrogeologisches Gutachten) im Jahr 2024 wird auf Basis der Untersuchungsergebnisse die vorläufige Standortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, so dass dann voraussichtlich Mitte 2024 erste Aussagen zur Platzierung sowie zur Anzahl der Anlagen getroffen werden können.

    Sobald eine belastbare Projektplanung vorliegt, ist eine Visualisierung des geplanten Windparks Altdorfer Wald vorgesehen. Sowohl die belastbare Planung als auch die Visualisierung sollen dann im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und erläutert werden.

  • Um Ihre Fragen umfassend zu beantworten möchten wir Ihnen gerne erläutern, warum die Untersuchung der Windverhältnisse im Altdorfer Wald durchgeführt wird und wie dies von statten geht.
    Prinzipiell ist die Kenntnis über die genauen Windverhältnisse im Vorhabengebiet für eine genaue Ertragsprognose und damit für die belastbare Standortplanung der Anlagen notwendig. Mit dem Windatlas Baden-Württemberg standen bereits vor Projektbeginn umfangreiche Informationen zur Verfügung, welche Potenziale der Altdorfer Wald für die Nutzung von Windkraft birgt. Der Windatlas, der vom Wirtschaftsministerium des Landes entwickelt wurde, dient Projektierern wie uns als Richtlinie und Orientierung, wo im Land Windparkprojekte wirtschaftlich sinnvoll sein können. Für den Altdorfer Wald war mit diesen Daten also bereits vor Projektbeginn klar, dass der Standort für die Nutzung der Windenergie geeignet ist. Da der Windpark aber ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt sein und außerdem eine wichtige Rolle für die Energieversorgung Baden-Württembergs und Deutschlands spielen soll, ist es von entscheidender Bedeutung, sich im Vorfeld ein noch detaillierteres Bild von den zu erwartenden Windverhältnissen im Projektgebiet zu machen. Denn nur eine ausreichende Menge an erzeugter Energie macht den Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit zu einem sinnvollen Projekt für die Region.
    Hiermit wurde im Rahmen der laufenden Voruntersuchungen Anfang des Jahres begonnen. Dazu wurde von Januar bis April eine erste, vorbereitende Kurzzeitmesskampagne durchgeführt. Diese Kurzzeitmesskampagne wurde anhand eines so genannten LiDAR-Messgeräts durchgeführt. Das Messgerät ist dabei nicht viel größer als ein PKW-Anhänger und kann auf bestehenden Lichtungen im Wald platziert werden. LiDAR ist ein lasergestütztes Fernmessverfahren. Basierend auf dem Dopplereffekt erlaubt es die bodengestützte Vermessung des Windes bis in Höhen von über 200 Meter. Ziel dieser vorbereitenden Kurzzeitmesskampagne war die Qualitätsanalyse der Daten, sprich, ob das LiDAR-Messgerät ausreichende Daten in ausreichender Güte liefert. Dies konnte bestätigt werden. Im nächsten Schritt wird nun durch qualifizierte Fachleute eine umfassende Windmesskampagne durchgeführt, die mindestens 12 Monate andauert und voraussichtlich zum Jahresende starten wird. Bei der Windmesskampagne werden somit an jedem Tag eines ganzen Jahres kontinuierlich Messungen durchgeführt. Nach Abschluss aller Messungen und deren Auswertungen wird durch einen Gutachter ein sogenanntes Windertragsgutachten erstellt. Dieses Gutachten hilft einerseits dabei, genauere Prognosen darüber zu machen, welche Leistung der Windpark Altdorfer Wald erreichen kann. Das Gutachten ist andererseits aber auch von entscheidender Bedeutung dafür, den konkreten Aufbau des Windparks und die Ausrichtung der Windenergieanlagen genauer zu planen.

  • Derzeit befinden uns noch in einem sehr frühen Projektstadium, in dem weder die finale Anzahl an Anlagen noch deren Standorte feststehen. Erst nach Abschluss der derzeit laufenden Voruntersuchungen (u.a. artenschutzrechtliche Kartierung von Flora und Fauna, Windmessung, hydrogeologisches Gutachten) im Jahr 2024 wird auf Basis der Untersuchungsergebnisse die vorläufige Standortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt. Sobald diese belastbare Standortplanung vorliegt, können Konzepte zu Rückbau und Rekultivierung entwickelt werden. Grundlegend gilt jedoch, dass alle Bestandteile der Anlagen, auch das Fundament, zurückgebaut werden.
    Der spätere Rückbau der Anlagen wird durch die Hinterlegung der Rückbaukosten bereits zu Beginn des Vorhabens sichergestellt. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber, in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht. In anderen Worten wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sachgemäß hinterlegt wurden.
    Neben dem Rückbau besteht nach dem Ablauf der Nutzungsdauer von voraussichtlich 25 Jahren auch die Option des Repowering. Beim Repowering, zu Deutsch „Kraftwerkserneuerung“, werden ältere Anlagen oder Teile durch zum gegebenen Zeitpunkt modernere und leistungsfähigere ersetzt. Diese Option ist gegen Ende der voraussichtlichen Leistungsdauer zu prüfen.

    Da sich die Forschung und Entwicklung von neuen Recycling-Strategien für Windenergieanlagen immer weiter dynamisiert, ist davon auszugehen, dass bis zum voraussichtlichen Rückbau der Anlagen nach 2050 die Verfahren so weit entwickelt sind, dass eine hohe Recycling Quote erreicht werden kann. Prinzipiell werden die Recyclingstrategien von den Herstellern selbst erstellt. Da unsere derzeitigen Entwurfsplanungen auf den Anlagentyp V172 von Vestas beziehen, laden wir Sie herzlich ein sich auf der Webseite von Vestas ausführlich zu deren Recyclingverfahren zu informieren.

    Bezüglich der erforderlichen Netzinfrastruktur können wir Ihnen zum derzeitigen Planungsstand folgende Informationen mitteilen: Der durch die Windenergieanlagen erzeugte Strom wird durch Erdkabel entlang der bestehenden Waldwege aus dem Wald heraustransportiert. Darüber hinaus wird der Windpark wird über mindestens 2 neu zu errichtende Umspannanlagen in das 110kV-Netz einspeisen. Damit ist die Verstellbarkeit der elektrischen Energie in der Region sichergestellt. Erste Kontakte dazu mit dem zuständigen Netzbetreiber haben bereits stattgefunden und werden in der aktuell laufenden Projektphase vertieft.

  • Die Nutzung von Windenergie ist ein energiewirtschaftlich sinnvolles Prinzip, welches bereits an vielen Orten deutschland- und weltweit erfolgreich in der Praxis umgesetzt wird. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist außerdem für das Gelingen der Energiewende notwendig, weswegen Windkraft auch von der Landesregierung Baden-Württemberg politisch gewollt ist und ihr Ausbau forciert wird. Das gilt auch speziell für Windkraft in Waldgebieten, da es in Baden-Württemberg sonst, aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabständen zur Wohnbebauung, nur wenige Alternativen gibt. Im Rahmen der Windoffensive Baden-Württemberg wurden landeseigene Waldflächen durch den Forst BW auf ihre Eignung für die Nutzung von Windenergie geprüft und, falls auf Basis der Windhöffigkeit geeignet, für die Nutzung von Windenergie ausgeschrieben – so auch die Flächen im Altdorfer Wald.

    Derzeit befinden wir uns in einem noch sehr frühen Projektstadium, in dem noch keine Aussage über die finale Anzahl von Windenergieanlagen getroffen werde kann. Erst nach Abschluss der derzeit laufenden Voruntersuchungen (u.a. artenschutzrechtliche Kartierung von Flora und Fauna, Windmessung, hydrogeologisches Gutachten) im Jahr 2024 wird auf Basis der Untersuchungsergebnisse die vorläufige Standortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt. Daher können wir Ihre Angaben zum Flächenverbrauch derzeit nicht verifizieren. Grundlegend liegen Sie richtig, dass für den Bau einer Windenergieanlage etwa ein Hektar Land benötigt wird. Nach Abschluss des Baus der jeweiligen Anlage werden von dieser Fläche nur 0,5 bis 0,6 Hektar benötigt und der Rest der Fläche zurückgebaut und aufgeforstet. Weiterhin gilt, dass alle Bestandteile der Anlagen, auch das Fundament, zurückgebaut werden. Der spätere Rückbau der Anlagen wird durch die Hinterlegung der Rückbaukosten in Form einer Bürgschaft bereits zu Beginn des Vorhabens sichergestellt. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber, in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht. In anderen Worten, wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sachgemäß hinterlegt wurden.
    Was wir zum jetzigen Planungsstand hinsichtlich der Windenergieanlagen sagen können, ist, dass wir aktuell mit dem Analgentyp Vestas V172-7.2 planen. In Verbindung damit finden Sie unter folgenden Links Informationen zur Zero-Waste Strategie des Anlagenherstellers und zu dessen Nachhaltigkeitskonzept.

  • Im Durchschnitt wird etwa 1 Hektar Freiflächen-Photovoltaik benötigt, um 1 Megawatt zu erzeugen. Um eine Leistung von 280 Megawatt zu erreichen, werden somit 280 Hektar Land benötigt. Diese Angabe umfasst bereits die Leerräume, die zwischen den Solarmodul-Reihen eingehalten werden müssen, um eine Verschattung zu verhindern. Dementsprechend fällt die für die Erzeugung von 280 Megawatt benötigte Dachfläche im Vergleich deutlich geringer aus. Bei der Dachfläche handelt es sich um ca. 140 Hektar tatsächlich belegte Dachfläche.

  • Eine durchschnittliche Onshore-Windenergieanlage verfügt über eine Nutzungsdauer von rund 25 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer besteht neben dem Rückbau auch die Option des Repowering. Beim Repowering, zu Deutsch „Kraftwerkserneuerung“, werden ältere Anlagen oder Teile durch zum gegebenen Zeitpunkt modernere und leistungsfähigere ersetzt. Diese Option ist gegen Ende der voraussichtlichen Leistungsdauer zu prüfen.

    Für einen Rückbau der Anlagen werden auf Basis einer belastbaren Standortplanung konkrete Konzepte zu Rückbau und Rekultivierung entwickelt. Da wir uns derzeit noch in einem sehr frühen Projektstadium befinden, wird dies erst erfolgen, wenn die derzeit laufenden Voruntersuchungen im Jahr 2024 abgeschlossen sind und die vorläufige Standortplanung auf Basis der Untersuchungsergebnisse in eine belastbare Projektplanung überführt wurden. Grundlegend gilt jedoch, dass alle Bestandteile der Anlagen, auch das Fundament, zurück gebaut werden. Die Beantwortung von Detailfragen zu Rückbau und Renaturierung sind demnach voraussichtlich erst Ende 2024 möglich.

    Der spätere Rückbau der Anlagen wird durch die Hinterlegung der Rückbaukosten bereits zu Beginn des Vorhabens sichergestellt. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber, in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht. In anderen Worten wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sachgemäß hinterlegt wurden.

  • Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Tonnen-Angaben zu den Materialien nennen, die für den Bau einer Vestas V172-7.2 verwendet werden. Es handelt sich hierbei um eine Herstellerinformation, die uns zum aktuellen Projektstand noch nicht vorliegt. Hintergrund hierbei ist, dass sich das Projekt Windpark Altdorfer Wald derzeit in einem frühen Projektstadium befindet, in dem noch keine verbindliche Auswahl des Anlagentyps vorgenommen und somit noch keine Bestellung beim Hersteller ausgelöst wurde. Erst nach Abschluss der derzeit laufenden Voruntersuchungen (u.a. artenschutzrechtliche Kartierung von Flora und Fauna, Windmessung, hydrogeologisches Gutachten) werden die derzeitigen Planungen im Jahr 2024 auf Basis der Untersuchungsergebnisse in eine belastbare Projektplanung überführt. Zu diesem Zeitpunkt wird dann die finale Auswahl eines Anlagentyps erfolgen. Gerne können Sie uns kurz die Hintergründe Ihrer Anfrage erläutert, gegebenenfalls können wir Ihnen in diesem Punkt mit anderweitigen Informationen weiterhelfen. Auf Wunsch können wir Ihre Anfrage zudem an Vestas weiteleiten.

    Teil zwei Ihrer Frage bezog sich auf den CO2-Ausstoß beim Recycling der Vestas V172-7.2 Anlage. Auch hierbei handelt es sich um eine Herstellerangabe, da das Recycling von Windenergieanlagen bei den Herstellern dieser liegt. Eine genaue Angabe für diesen Anlagentyp liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht vor. Laut Vestas liegt der CO2 Ausstoß einer durchschnittliche Onshore-Windenergieanlage allerdings bei ca. 2.400 Tonnen CO2 – gerechnet auf Ihren gesamten Lebenszyklus. Diese Angabe umfasst also neben der Herstellung, Bau, Betrieb und Wartung, Rückbau auch die Entsorgung bzw. das Recycling der Anlage.

  • Derzeit befinden wir uns in einem noch sehr frühen Projektstadium, in dem die finale Anzahl der Anlagen noch nicht feststeht. Daher ist es uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine konkrete Aussage über die Energiemenge zu treffen, die jährlich erzeugt werden wird. Diese ist zudem von weiteren Faktoren wie den genauen Standorten der Anlagen abhängig. Grundlegend bieten die Flächen ein Potenzial für bis zu 39 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 280 MW.

    Gerne geben wir Ihnen auch einen kurzen Einblick zum aktuellen Stand der Windmessungen. Hierzu möchte ich Ihnen kurz den Prozess der Windmesskampagne erläutern:
    Die Windmesskampagne im Altdorfer Wald besteht aus zwei Phasen: Eine erste vorbereitende Kurzzeitmesskampagne und eine Langzeitmessung über 12 Monate.
    Die vorbereitende Kurzeitmesskampagne wurde von Januar bis April 2023 mithilfe eines sogenannten LiDAR-Messgeräts durchgeführt. Das Messgerät ist dabei nicht viel größer als ein PKW-Anhänger und kann auf bestehenden Lichtungen im Wald platziert werden. LiDAR ist ein lasergestütztes Fernmessverfahren. Basierend auf dem Dopplereffekt erlaubt es die bodengestützte Vermessung des Windes bis in Höhen von über 200 Meter. Ziel dieser vorbereitenden Kurzzeitmesskampagne zum einen, die die Qualitätsanalyse der Daten, sprich, ob das LiDAR-Messgerät ausreichende Daten in ausreichender Güte liefert. Zum anderen sollte durch diese die Validierung der im Windatlas BW angegebenen Daten erfolgen. Der Windatlas, der vom Wirtschaftsministerium des Landes entwickelt wurde, dient Projektierern wie uns als Richtlinie und Orientierung, wo im Land Windparkprojekte wirtschaftlich sinnvoll sein können. Die im Windatlas BW für den Altdorfer Wald angegeben Werte konnten durch diese erste Messung bestätigt werden und wurden sogar eher übertroffen.  
    Im nächsten Schritt wird nun durch qualifizierte Fachleute eine umfassende Windmesskampagne durchgeführt, die mindestens 12 Monate andauert und voraussichtlich zum Jahresende starten wird. Bei der Windmesskampagne werden somit an jedem Tag eines ganzen Jahres kontinuierlich Messungen durchgeführt. Nach Abschluss aller Messungen und deren Auswertungen wird durch einen Gutachter ein sogenanntes Windertragsgutachten erstellt. Dieses Gutachten dient dazu, festzustellen, welcher Windertrag im Altdorfer Wald zu erwarten ist und bildet damit Finanzierungsgrundlage des Windparks. Die entscheidende Windmesskampagne liegt somit noch vor uns, sodass hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen, zu denen wir eine weitere Einschätzung abgeben könnten.

  • Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht. In anderen Worten wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sachgemäß hinterlegt wurden. Ein Bau der Anlagen kann somit nur erfolgen, wenn die Rückbaukosten hinterlegt wurden. Die Hinterlegung der Rückbaukosten kann treuhänderisch in bar hinterlegt werden, oder wie im Falle des Windpark Altdorfer Wald in Form einer Bankbürgschaft. Dies bleibt auch im Insolvenzfall bestehen.

  • In Bezug auf Ihre Frage zum Thema Änderung der Energiepolitik ist zu sagen, dass die Finanzierung des Vorhabens Windpark Altdorfer nicht auf Subventionen basiert. Die Finanzierung wird zu gleichen Teilen von den Projektpartnern Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy getragen und ist somit nicht abhängig von potenziellen energiepolitischen Veränderungen.
    Für den Fall, dass sich Sie sich mit dem Begriff der Subvention auf die Vergütung nach EEG beziehen möchten, ist darauf zu verweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung für ein Ertragsmodell getroffen wurde und die Projektplanung somit nicht auf der Vergütung nach EEG basiert. Grundlegend ist hierzu festzuhalten, dass eine Anlage wirtschaftliche Erträge generiert, indem die erzeugte Energiemenge vermarktet wird. Diese Vermarktung kann auf zwei unterschiedliche Wege erfolgen. Zum einen über die Regularien des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), die sogenannte EEG-Vergütung. Hierbei wird der Satz der EEG-Vergütung nach Vorlage der Genehmigung über eine Auktion festgelegt (Gesetzliche Regelung Stand 06.2023). Auch die Standortgüte wird in die Festlegung des Preises einbezogen. Alternativ zur EEG-Vergütung besteht die Möglichkeit der Direktvermarktung. Dabei wird der Satz der Vergütung monatlich neu festgesetzt. Welche der beiden Vermarktungsmodelle für den Windpark Altdorfer Wald gewählt wird, wird sich erst entscheiden, wenn die Anlagen betriebsbereit sind. Entscheidend wird dabei das zu diesem Zeitpunkt bestehende Strommarktdesign sein.
    Das Szenario eines Verbots der Windenergie in Deutschland halten wir für nachrangig.

  • Grundlegend ist allerdings zu sagen, dass die Anhaltezeit einer Windenergieanlage von diversen Faktoren beeinflusst wird. Hierzu zählen die Größe der Turbine, die Rotationsgeschwindigkeit, das Bremssystem und die Steuerungssysteme. Im Durchschnitt kann man davon ausgehen, dass eine Windturbine innerhalb von etwa 1 bis 3 Minuten nach Aktivierung der Bremsen zum vollkommenen Stillstand kommt. Es ist wichtig zu beachten, dass das abrupte Anhalten einer Turbine vermieden wird, um mechanische Belastungen und potenzielle Schäden zu vermeiden. Stattdessen wird die Geschwindigkeit kontrolliert und schrittweise reduziert, um einen sicheren und stabilen Anhalteprozess zu gewährleisten.

    Da sich Ihre Frage, wie sie selbst beschrieben haben, insbesondere auf den Schutz von Fledermäusen und Vögel bezogen hat, möchte ich Ihnen hier noch einen kleinen Einblick in die Themen Sensorik und Abschaltautomatik geben. Grundlegend ist festzuhalten, dass es verschiedene Maßnahmen und technische Möglichkeiten gibt, um den Artenschutz zu gewährleisten. Welche (technischen) Maßnahmen für den Bau und Betrieb von Anlagen relevant ist, ist von den Vorkommnissen im jeweiligen Vorhabengebiet abhängig. Auf Grund dessen wird in jedem Genehmigungsverfahren durch die Genehmigungsbehörde individuell entschieden, welche Maßnahmen durch den Vorhabenträger implementiert werden müssen. Grundlage für die Auswahl der Maßnahmen durch die Genehmigungsbehörden sind die artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten, wie beispielsweise die umfassende Kartierung der Flora und Fauna über den Zeitraum einer gesamten Vegetationsperiode. Werden hierbei beispielsweise bestimmte Fledermausarten in bestimmten Bereichen um den geplanten Anlagenstandort festgestellt, können Abschaltautomatiken für bestimmte Temperaturen, Uhr- und Jahreszeiten installiert werden. Neben Abschaltautomatiken kann auch Sensorik eingesetzt werden – diese kommt oft bei großen Greifvögeln zum Einsatz. Hier gibt es unter anderem Sensoren, die die Umgebung anhand eines Radarsystems scannen und große Greifvögel detektieren. Ist dies der Fall wird ein Signal an das Steuerungssystem der Anlage gesendet und diese gestoppt.

    Ob und welche Maßnahmen für den Bau und Betrieb des Windparks Altdorfer Wald implementiert werden müssen, wird durch das Landratsamt Ravensburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG festgelegt.

  • Zum Thema Windenergie werden von Kritikern und/oder Gegnern viele Daten, Zahlen und Fakten in den Raum gestellt. Unseres Wissens ist es nicht fundiert erwiesen, wie viel Erosion eine Windkraftanlage aufweist. Es gibt keine wirkliche Erhebung eines neutralen Institutes, die eine relevante Zahl nennt. Hierzu auch eine Kurzinformation des Deutschen Bundestags vom 8. Dezember 2020: https://www.bundestag.de/resource/blob/817020/27cf214cfbeaac330d3b731cbbd8610b/WD-8-077-20-pdf-data.pdf

    Wir bieten auf unserer Webseite den Bereich Wissenswertes zur Windenergie sowie das Format Frage der Woche an. Damit möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit bieten, das eigene Wissen in diesem vielschichtigen Themenbereich zu vertiefen.
    Zu Ihrem spezifischen Anliegen Windenergie im Wald, möchte ich Ihnen zudem den Podcast Windkanal empfehlen. Dieser erklärt gut verständlich Wissenswertes aus der Welt der Windenergie und hat unter anderem drei spezifische Folgen zum Thema Windenergie im Wald veröffentlicht:

    Wir hoffen, dass diese Quellen Ihnen etwas Argumentationshilfe bieten und stehen Ihnen bei weiteren konkreten Rückfragen gerne zur Verfügung. Weiterhin bieten wir seit dem letzten Monat einen Newsletter zum Projekt an, den hier abonnieren können. Dieser erscheint einmal im Quartal und informiert über die aktuellen Projektentwicklungen.

  • Der Austausch zwischen der Gemeinde Waldburg und der Windpark Altdorfer Wald GmbH beläuft sich bisher ausschließlich auf den sich in Planung befindenden Windpark. Hierzu stehen wir im regelmäßigen Austausch mit Herrn Bürgermeister Röger. Bezüglich des von Ihnen geschilderten Vorhabens besteht kein Austausch. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine Einschätzung zu Sinnhaftigkeit geben.
    Prinzipiell ist hinzuzufügen, dass sich der Windpark Altdorfer Wald derzeit in einem noch frühen Planungsstadium befindet.  Daher ist es derzeit zu früh, um konkrete Beteiligungsangebote wie Grünstromprodukte zu unterbreiten, denn in der Planungsphase tragen wir als Vorhabenträger ein hohes Risiko und erhebliche Planungskosten. Erst wenn eine belastbare Projektplanung sowie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg vorliegen, kennen wir das Investitionsvolumen für die konkrete Umsetzung sowie die dazugehörigen Ertragsprognosen des Windparks und können daraus verbindliche und sichere Beteiligungskonzepte mit einem ertragreichen Mehrwert ableiten. Für konkrete Anfragen der Gemeinde Waldburg stehen wir aber selbstverständlich zum Austausch zur Verfügung.

  • Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass wir zu dem von Ihnen angeführten Fall keine spezifische Aussage treffen können. Weder liegt uns die genaue Sachlage vor, noch sind wir befugt, eine juristische Einschätzung zu diesem Fall abzugeben.
    Dennoch möchte ich das Thema gerne aufgreifen und auf einer allgemeineren Ebene beleuchten. Grundlegend ist hierzu zu sagen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland der Netzbetreiber für die ordnungsgemäße Versorgung der Anschlussnehmer verantwortlich ist. Der Netzbetreiber ist somit gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass es zu keinen Störungen im Netz kommt. Im Gegensatz dazu liegt diese Verantwortung nicht bei den Betreibern von Erzeugungsanlagen.
    Kommt es durch den Netzbetrieb dennoch zu einem Schaden und ist dieser fahrlässig durch den Netzbetreiber verursacht worden, so ist die Haftung gemäß § 18 Abs. 2 der Netzanschlussverordnung (NAV) in der Tat auf 5.000 Euro je Anschluss und Fall begrenzt. Eine Erläuterung zur Genese diese Gesetzgebung ist auf Basis unserer Expertise leider nicht möglich.

  • Die Projektfläche für den Windpark im Altdorfer Wald teilen sich auf in Flächen des ForstBW, also Staatswald und Erweiterungsflächen des Fürsten von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee. Eine Karte zu den Flächen finden Sie hier. Die Flächeneigentümern erhalten Pachteinnahmen. Auch die umliegenden Kommunen profitieren vom Windpark, auch wenn dieser nicht auf deren Flächen errichtet werden. Hierzu zählen beispielsweise die EEG-Umlage und Gewerbesteuereinnahmen. Weitere Informationen über Vorteile für Anrainer und Kommunen erhalten Sie hier.

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