Windpark Altdorfer Wald erhält positiven Vorbescheid für 11 Anlagenstandorte

·Das Landratsamt Ravensburg hat Antrag auf Vorbescheid für 11 der insgesamt 28 geplanten Anlagen positiv beschieden. Damit hat die Windpark Altdorfer Wald GmbH nun Rechtssicherheit mit Blick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der 11 angefragten Anlagenstandorte. Dieser Vorbescheid ist eine rechtliche Vorprüfung und schließt nicht die vollständige Genehmigung ein – er dient der Absicherung vor möglichen Planungsfehlern und weitere Investitionskosten der Projektplanung. Der Vorbescheid eröffnet damit auch keine rechtliche Möglichkeit, den geplanten Baubeginn vorzuziehen oder in tatsächlicher Hinsicht Fakten zu schaffen.

Im angestoßenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird nun das Vorhaben vollumfänglich geprüft werden. Es schließt umfassende Prüfungen, darunter auch die Umweltverträglichkeitsprüfung ein, welche betrachtet, wie sich der Windpark und jede einzelne Anlage auf Mensch und Natur auswirkt. Im Hauptgenehmigungsverfahren werden neben verschiedenen Fachbehörden auch die involvierten Gemeinden angehört und alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Einwände zu erheben und ihre Bedenken in Stellungnahmen gegenüber der Behörde zu äußern. Die Prüfung der Antragsunterlagen sowie die Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit wird nach Erreichen der Vollständigkeit erfolgen, was voraussichtlich zum Ende dieses Jahres sein wird.

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden!