Die Planungsphase des Windpark Altdorfer Wald wurde auf Wunsch der Gemeinden durch das Forum Energiedialog Baden-Württemberg begleitet. Dieses gründete eine Dialoggruppe, um den Austausch zum Windparkprojekt im Altdorfer Wald zu steuern und die Auseinandersetzung mit kritischen Themen zu moderieren. Die Dialoggruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der sieben angrenzenden Gemeinden zusammen – darunter die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Vertreter von vier Bürgerinitiativen und Vereinen und ausgewählte Bürgerinnen und Bürger.
Im Frühjahr 2025 hat die Dialoggruppe ihren Abschlussbericht, im Rahmen eines Bürgerinformationsmarkts der Projektgesellschaft in Weingarten vorgelegt. Der Abschlussbericht ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs innerhalb der Dialoggruppe über mehrere Jahre hinweg. Er fasst die zentralen Anliegen, Forderungen und Empfehlungen der beteiligten Kommunen und der lokalen Öffentlichkeit zusammen.
Wir sehen diesen Bericht als wichtiges Ergebnis eines breit angelegten kommunalen Beteiligungsprozesses an. Im Folgenden möchten wir deshalb transparent darlegen, wie wir mit den einzelnen Themen und Forderungen umgehen.
Schutzgut Mensch
Forderungen der Dialoggruppe:
- Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanlagen auf ein verträgliches Maß
- Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung
- Deutliche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schallimmissionen und Schattenschläge
- Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald mit entsprechenden Maßnahmen
- Minimierung der Belastungen während der Bauphase durch ein schonendes Zuwegungskonzept
Unsere Position:
Nach aktuellem Planungsstand ist die Errichtung von bis zu 28 Windenergieanlagen möglich. Ausgangspunkt der Planungen waren bis zu 39 Anlagen. Nach umfangreichen Voruntersuchungen wurden diese auf die im Genehmigungsantrag vorgelegte Zahl reduziert.
Alle geplanten Standorte erfüllen die im Regionalplan festgelegten Mindestabstände zur Wohnbebauung. Darüber hinaus wurde die Anordnung der Anlagen so gewählt, dass Belastungen durch Schall und Schattenwurf so gering wie möglich bleiben. Ein umfassendes Schall- und Schattengutachten ist Teil der Antragsunterlagen und stellt sicher, dass die strengen gesetzlichen Grenzwerte verbindlich eingehalten werden.
Auch während der Bauphase werden wir die Belastungen so gering wie möglich halten. Die Erschließung erfolgt überwiegend über bestehende Waldwege, die nur abschnittsweise und für die Dauer der Bauphase angepasst werden müssen. Der notwendige Wegeausbau wird auf ein Minimum beschränkt und am Ende der Bauarbeiten in den Ursprungszustand zurückgeführt. Da der Bau abschnittsweise erfolgt, bleibt der Wald währenddessen grundsätzlich für Erholungsuchende zugänglich. Nutzungseinschränkungen werden wir möglichst klein und zeitlich begrenzt halten und vorab transparent darüber informieren.
Regionale Wertschöpfung und Beteiligung
Forderungen der Dialoggruppe:
- Beteiligung regionaler Energieversorger und lokaler Bürgerenergiegesellschaften
- Direkte Zahlungen nach § 6 EEG an die umliegenden Kommunen
- Niedrigschwellige Finanzierungsangebote für Bürgerinnen und Bürger
- Stromlieferverträge für regionale Unternehmen
- Vergünstigte Bürgerstromtarife
Unsere Position:
Als Projektträger ist es uns ein wichtiges Anliegen, den umliegenden Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert zu bieten. Unser Ziel ist es, dass alle – unabhängig von Alter und finanziellen Möglichkeiten – die Chance haben, einen Vorteil aus dem Windpark zu ziehen.
Die umliegenden Kommunen werden gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes direkt an den Erträgen beteiligt – mit Zahlungen in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Diese Mittel sind frei einsetzbar – etwa für Gemeindeinfrastruktur, Jugend- und Seniorenarbeit oder die Unterstützung des Vereinslebens.
Darüber hinaus möchten wir zusätzliche Beteiligungsmodelle schaffen. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens und auf Basis belastbarer Wirtschaftlichkeitsberechnungen können wir konkrete Angebote unterbreiten. Bereits jetzt arbeiten wir an der Erstellung von Vorschlägen.
Wald- und Naturschutz
Forderungen der Dialoggruppe:
- Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutzkonzept
- Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum
- Nutzung vorhandener Wege und Kalamitätsflächen für die Zuwegung
- Lokale und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen im Wald selbst
- Abschalteinrichtungen zum Artenschutz
Unsere Position:
Während der Projektplanung haben wir besonderen Wert auf den Schutz des Altdorfer Waldes gelegt. Deshalb wurden die Standorte der Windenergieanlagen so gewählt, dass bestehende Wege genutzt und neue Eingriffe auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Die Zuwegungen werden nur dort und nur so weit ausgebaut, wie es für Transport und Montage zwingend erforderlich ist, und anschließend wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurden über eine ganze Vegetationsperiode hinweg umfangreiche Kartierungen zu Flora, Fauna und Artenschutz durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen und den Kartierungen sind Anlagen im Parklayout bereits verschoben oder entfernt worden, um den Schutz bestimmter Arten wie windenergiesensibler Brutvögel und Fledermäuse sicherzustellen. Während der Bauphase wird darauf geachtet, dass etwa die Haselmaus während ihres Winterschlafs nicht gestört wird und ausreichend Zeit hat, den Ruheplatz zu verlassen und in ein Ersatzhabitat umzuziehen. Auch die Wanderungszeiten von Amphibien werden berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden zu Beginn der Bauphase entsprechende Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus können einzelne Anlagen zu bestimmten Zeiten abgeschaltet werden, um den Artenschutzanforderungen gerecht zu werden. In Abstimmung mit der Behörde werden konkret für die windkraftsensiblen Großvögel entsprechende Abschaltszenarien entwickelt.
Für alle Flächen, die nach der Bauphase wieder aufgeforstet werden können, ist eine entsprechende Wiederaufforstung vorgesehen. Wir entwickeln für unvermeidbare Eingriffe lokal wirksame Ausgleichsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit den zuständigen Behörden umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass für alle Rodungsflächen, die während der Betriebszeit baumfrei gehalten werden müssen, alternative Aufforstungsflächen im Umkreis gesucht werden, insbesondere bei den umliegenden Gemeinden.
Grund- und Trinkwasserschutz
Forderungen der Dialoggruppe:
- Maximaler Abstand zu Wasserschutzzonen
- Minimale Bodenversiegelung
- Umsetzung aller Schutzmaßnahmen nach Stand von Wissenschaft und Technik
- Notfallkonzepte für Brände
- Ausreichende Rücklagen für den Rückbau
- Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regenwasser und zum Erosionsschutz
Unsere Position:
Der Schutz des Grund- und Trinkwassers ist fester Bestandteil der genehmigungsrelevanten Untersuchungen. Es wurden unabhängige hydrogeologische Gutachten in Auftrag gegeben, die die Boden- und Grundwasserverhältnisse detailliert untersucht haben. Diese Gutachten bestätigen, dass die Flächenversiegelung durch Fundamente und Zuwegungen sehr gering bleibt und keine Gefährdung des Grundwassers besteht. Alle baulichen und betrieblichen Maßnahmen werden nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik so geplant und umgesetzt, dass eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen wird.
Eine Darstellung des Entwässerungskonzepts sowie des Erosionsschutzes ist Teil der Genehmigungsunterlagen und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
Ein Brandschutzkonzept ist ebenfalls Bestandteil der Genehmigungsunterlagen und wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden und Feuerwehren abgestimmt.
Hinsichtlich des Rückbaus wird die Finanzierung bereits zu Beginn des Vorhabens durch die Hinterlegung einer entsprechenden Bürgschaft sichergestellt. Diese Bürgschaft ist zwingende Auflage des Genehmigungsbescheids nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird durch das Landratsamt Ravensburg kontrolliert und überwacht. Um sicherzustellen, dass diese Rückstellungen auch nach Jahrzehnten noch ausreichen, wird die Höhe der zu erwartenden Rückbaukosten alle zehn Jahre durch unabhängige Gutachter neu bewertet. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mittel nicht mehr ausreichen, ist der Vorhabensträger verpflichtet, die Bürgschaft entsprechend aufzustocken.
Öffentlichkeitsarbeit und Dialog
Forderungen der Dialoggruppe:
- Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen und Gemeinderäten
- Regelmäßige öffentliche Veranstaltungen
- Laufend aktualisierte Projekthomepage
- Frühzeitige und transparente Kommunikation zu Standorten, Zuwegung und Netzanschlüssen
Unsere Position:
Der Dialog mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten sowie der Öffentlichkeit soll auch über das Genehmigungsverfahren hinaus fortgeführt werden. Unsere Projektwebseite wird regelmäßig aktualisiert und soll auch künftig alle relevanten Informationen zum Fortschritt des Projekts bereitstellen. Darüber hinaus werden wir anlassbezogen weiterhin öffentliche Informationsveranstaltungen anbieten, um über den Projektstand zu berichten und Fragen zu beantworten.
Dank und Ausblick
Wir danken der Dialoggruppe des Forum Energiedialog Baden-Württemberg für ihre intensive und konstruktive Arbeit. Die im Abschlussbericht formulierten Empfehlungen sind für uns ein wichtiger Beitrag, um die Planungen transparent und sorgfältig weiterzuentwickeln. Wir nehmen die Anliegen der beteiligten Kommunen und Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und werden auch in Zukunft offen über die nächsten Schritte informieren.