Um der Dringlichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in Baden-Württemberg die Fristen für den Ausbau der Windenergie weiter verkürzt. Die Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) hat sich vor diesem Hintergrund entschieden, das Genehmigungsverfahren für den Windpark in drei Phasen zu unterteilen, um die strengen Fristen einzuhalten und den Ausbau der Windkraft voranzutreiben.
Drei Phasen für den Windpark
- Vorbescheid-Verfahren: Der Vorbescheid ist eine neue Möglichkeit, um die rechtliche Zulässigkeit von Projekten bereits vor der endgültigen Genehmigung zu klären. Es geht darum, bereits vorab Einzelfragen zu klären, ohne dass sämtliche Umwelt- und Auswirkungen im Detail bewertet werden müssen. Zunächst beantragte die WAW einen Vorbescheid für elf Windkraftanlagen. Dieser Schritt soll klären, ob die vorgesehenen Standorte grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind. Der Vorbescheid ist eine Art rechtliche Vorprüfung und schließt nicht die vollständige Genehmigung ein – er dient der Absicherung vor möglichen Planungsfehlern und weitere Investitionskosten der Projektplanung. Der Vorbescheid eröffnet damit keine rechtliche Möglichkeit, den geplanten Baubeginn vorzuziehen oder in tatsächlicher Hinsicht Fakten zu schaffen.
- Antrag nach WindBG: WAW stellt im zweiten Schritt bis zum 30. Juni 2025 einen Antrag nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dieses Gesetz erleichtert und beschleunigt das Verfahren, da es ermöglicht, das Genehmigungsverfahren schon zu starten, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. WAW ist dabei verpflichtet, fehlende Unterlagen nachzureichen. Es werden jedoch keine Abstriche bei den Umweltstandards gemacht – auch der Artenschutz bleibt ein zentrales Thema.
- Hauptgenehmigungsverfahren: In der letzten Phase, dem eigentlichen Genehmigungsverfahren, erfolgt die umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit. Hier wird unter anderem geprüft, wie sich der Windpark und jede einzelne Anlage auf Mensch und Natur auswirkt. Es ist wichtig zu betonen, dass der Vorbescheid keine Abkürzung für die öffentliche Beteiligung ist. Im Hauptgenehmigungsverfahren haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwände zu erheben und ihre Bedenken in Stellungnahmen gegenüber der Behörde zu äußern. Alle relevanten Auswirkungen des Windparks – von Lärmemissionen bis hin zu möglichen Eingriffen in den Natur- und Artenschutz – werden hier eingehend geprüft und abgewogen. Es findet im Laufe des Verfahrens eine öffentliche Erörterung aller vorgetragenen Bedenken statt.
Fazit: beschleunigte Genehmigungsverfahren bei gleichbleibender Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Windkraft ist ein zentraler Baustein der Energiewende, und der geplante Windpark im Altdorfer Wald ist ein gutes Beispiel dafür, wie auch gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen können. Durch die Nutzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten wie des Vorbescheids und des WindBG wird der Prozess zwar beschleunigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Prüfung aller Umweltaspekte bleiben jedoch unverändert wichtig. Am Ende wird der Windpark nicht nur einen wichtigen Beitrag zur grünen Energieversorgung leisten, sondern auch dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.