Frage der Woche: Welchen wirtschaftlichen Nutzen werden die umliegenden Kommunen vom Windpark haben?

Nach EEG 2023 werden den Kommunen pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Eurocent ausbezahlt. Pro installierte Anlage beläuft sich die voraussichtliche Auszahlung auf Basis vorläufiger Schätzungen damit auf knapp 32.000€ pro Jahr. Der Geldbetrag ist an diejenigen Kommunen anteilig auszuzahlen, deren Gemeindegebiet sich in 2.500 Meter Umkreis des jeweiligen Anlagenstandort befindet.

Außerdem streben wir als Projektgesellschaft an, zukünftig kommunale Unternehmen und ansässige Stadtwerke an dem Windpark zu beteiligen. Hierzu müsste die jeweilige Gemeinde über ein Stadtwerk oder eine andere Gesellschaft verfügen, die entsprechende Geschäftsaktivitäten durchführen darf.

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