Sobald der Windpark fertig gestellt ist und die Anlagen Strom ins Netz einspeisen, erhält die Windpark Altdorfer Wald GmbH für diesen Strom eine Vergütung. Mit dem Anschluss an das Stromnetz müssen sich Windparkbetreiber zudem zwischen zwei Ertragsmodellen entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen der Vermarktung über EEG-Ausschreibungen und der Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Der Erhalt der Einspeiseerlöse richtet sich jedoch nach der eingespeisten Energiemenge. D.h., dass der Windpark nur dann Erträge erhält, wenn auch Energie ins Netz eingespeist werden kann. Steht der Windpark auf Grund von Einschränkungen aus dem Energienetzes oder auf Grund von technischen Ausfällen wird dieses in der Regel kompensiert. Für ausleibenden Wind trägt die Betreibergesellschaft das Risiko.
Nennenswerte Gewinne erwirtschaftet ein Windpark jedoch erst, wenn die Fremdfinanzierung getilgt ist, was bei Windparks in der Regel nach ca. 8 bis 12 Betriebsjahren der Fall ist. Das führt ebenfalls dazu, dass damit auch erst mit signifikanten Gewerbesteuerzahlungen nach diesem Zeitraum gerechnet werden kann.