Frage der Woche: Wie weit müssen Windenergieanlagen in der Region Bodensee-Oberschwaben von Wohnhäusern entfernt sein?

Für die Region Bodensee-Oberschwaben, in der der Windpark Altdorfer Wald geplant ist, gilt ein genereller Mindestabstand von 700 Metern zwischen allgemeinen Wohngebieten und Windenergieanlagen. Im Einzelfall muss der Abstand aber oft größer sein – wie groß genau entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens; im Falle des Windparks Altdorfer Wald das Landratsamt Ravensburg. Dazu erläutert der Verbandsdirektor des Regionalen Planungsverbandes Dr. Wolfgang Heine im Interview auf unserer Website: „Um eine Belästigung von Anwohnern durch die Geräusche von Windkraftanlagen zu vermeiden, wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags für jedes Windrad geprüft, ob der Abstand zur Wohnbebauung ausreichend ist. Jedes einzelne Windrad muss darin den Nachweis erbringen, dass es die gesetzlichen Lärmgrenzwerte bei Wohngebäuden einhält.“

Generell ist der Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen in Deutschland länderspezifisch geregelt. Das hängt damit zusammen, dass zwar alle Bundesländer gemäß des Wind-an-Land-Gesetzes bis Ende 2032 zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Die jeweils lokalen Gegebenheiten für eine Umsetzung dieses Ziels hinsichtlich Faktoren wie Siedlungsdichte, Naturschutzgebiete oder Windhöffigkeit sind allerdings sehr unterschiedlich. Neben den allgemeinen landes- und regionalspezifischen Vorgaben spielt die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eine entscheidende Rolle für den einzuhaltenden Abstand einer konkreten Anlage. Die darin behandelten Themen Lärmschutz und Schattenwurf beeinflussen den Mindestabstand ebenso wie auch die Höhe einer Anlage.

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