Frage der Woche: Warum hat der ForstBW den Standort Altdorfer Wald für die Windenergie ausgeschrieben?

Mit dem „Windenergie an Land-Gesetz“ hat die Bundesregierung den Bundesländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Bis 2032 muss jedes Bundesland 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen (Zusätzlich 0,2 Prozent für Solarenergie). Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Land Baden-Württemberg ForstBW im Rahmen der „Vermarktungsoffensive Windenergie“ beauftragt, potenzielle Standorte für die Windenergienutzung auszuschreiben. Zu den ausgeschriebenen Waldflächen gehören auch die drei Teilflächen im Altdorfer Wald. Die Windpark Altdorfer Wald GmbH hat die Ausschreibung gewonnen und damit den Zuschlag für die Projektierung der Flächen erhalten.
Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) stellt derzeit den Teilregionalplan Energie auf. Für Windenergieprojekte wie den Windpark Altdorfer Wald ist dieser Regionalplan von entscheidender Bedeutung. Denn im Teilregionalplan Energie wird maßgeblich festgelegt, auf welchen Flächen welche Form der Nutzung erneuerbarer Energien zulässig und vorgesehen ist. Mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie leistet die Staatsregierung ihren Beitrag zum flächendeckenden Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien und damit auch zur Erreichung der landeseigenen Klimaziele (Klimaneutralität bis 2040).

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