Planung im Einklang mit den natürlichen Gegebenheiten
In Deutschland gilt: Wer einen Windpark bauen will, muss sehr hohe Anforderungen erfüllen, mit denen der Fortbestand der natürlichen Umwelt gesichert wird. Das ist gut so – denn nur, wenn Klimaschutz und Naturschutz gemeinsam gedacht werden, kann eine Energiewende gelingen, die nachhaltig ist und Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Was in diesem Kontext unter „umweltverträglich“ zu verstehen ist, wird bei jedem Windparkprojekt sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb des Projektes viel diskutiert. Auch das ist gut so, denn jedes Projekt ist individuell und braucht ortsspezifische Bewertungen.
Ob ein bestimmtes Projekt umweltverträglich ist, kann eine Projektgesellschaft natürlich nicht allein entscheiden – deswegen kontrolliert die zuständige Behörde in der Genehmigungsphase die Bewertung. Das Ziel der Gesellschaft muss es deshalb sein, ihre Planung so zu gestalten, dass sie tatsächlich im Einklang mit den natürlichen Gegebenheiten vor Ort steht. Dabei ist sie in der Planungsphase auf die Einschätzung und intensive Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachgutachtern angewiesen, die sie beauftragt. Die Gutachter, die in der Planungsphase für die Projektgesellschaft tätig sind, beraten diese mit dem Ziel, alle vorkommenden relevanten Tier- und Pflanzenarten im Planungsgebiet zu erfassen und zu schützen, um ihren Fortbestand zu sichern.
Was ein solcher Fachgutachter für Naturschutzfragen in seinem Arbeitsalltag tut, wie er damit den Erhalt der Natur im Planungsgebiet sichert und warum der Erfolg eines ganzen Windparks letztlich mit Qualität seiner Arbeit steht und fällt, das stellen wir in diesem Artikel aus unserer Reihe „Ein Tag mit ….“ vor.
Arbeit und Alltag eines Naturschutzgutachters
Frank Adorf arbeitet als Gutachter für ein faunistisches und floristisches Büro, das sich mit der Untersuchung der Tier- und Pflanzenwelt beschäftigt, wenn durch Baumaßnahmen wie Straßen, Windparks oder andere Versiegelungen in die freie Landschaft eingegriffen werden soll. Im Auftrag der Projektgesellschaft und als erste Instanz in der Planungsphase sammelt er Daten über die natürlichen Gegebenheiten im Planungsgebiet und gibt Empfehlungen für die Planung der Projektgesellschaft.
Frank Adorf bezeichnet sich selbst als Saisonarbeiter. Die meiste Zeit des Jahres, von Ende Januar bis Mitte November, verbringt er seine Arbeitstage in der Natur – zum Beispiel im Altdorfer Wald. Denn in dieser Zeit brüten die heimischen Vögel, deren Brutvorkommen für die Planung von Windkraftanlagen an Land von besonderer Bedeutung sind.
Ausgangspunkt seiner Arbeit ist ein vorläufiges Parklayout, in dem die Projektgesellschaft erste mögliche Standorte für Windenergieanlagen aufgeführt hat. Anhand dieses Layouts lässt sich das Planungsgebiet in verschiedene Flurstücke einteilen, die unterschiedlich stark von möglichen zu errichtenden Anlagen betroffen wären. Was Herr Adorf in den einzelnen Flurstücken zu untersuchen hat, dafür gibt es ganz klare Vorgaben, die die Landesumweltanstalt des Bundeslandes (in Baden-Württemberg die LUBW) festgeschrieben hat. Ein Tag im Wald ist für ihn also kein langer Spaziergang, bei dem er sich einfach mal umschaut.
Vielmehr läuft er gezielt ein bestimmtes Gebiet ab und dokumentiert systematisch seine Beobachtungen. Konkret kann das bedeuten, dass er z.B. in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in der Brutvogelsaison an sechs Datumsterminen von Punkt A nach Punkt B läuft und notiert, wie oft er eine bestimmte Vogelart wie zum Beispiel ein Braunkehlchen gesehen hat. Oder er hält mehrere Stunden lang von einem Hubsteiger aus Ausschau nach Rotmilanen, Wespenbussarden oder Schwarzstörchen und dokumentiert, wie oft diese Arten in einem bestimmten Gebiet auftauchen.
Was zunächst einmal viel Ausdauer und Gewissenhaftigkeit verlangt, erfordert außerdem ein wachsames Auge – auch für Unvorhergesehenes. Denn wenn Herr Adorf spontan etwas entdeckt, was den Standort einer Windenergieanlage beeinträchtigen oder gar ausschließen könnte, nimmt er mit dieser Information direkt Kontakt zu seinen Auftraggebern aus der Projektplanung auf. Entdeckt er zum Beispiel einen wichtigen Brutplatz einer streng geschützten Art in einem Gebiet, wo laut vorläufigem Parklayout eine Windenergieanlage errichtet werden soll, meldet er dies als einen sogenannten Konflikt für diesen Standort.
Er gibt dann Einschätzungen ab, ob dieser Konflikt lösbar ist, das heißt, ob ein Brutplatz zum Beispiel gefährdet wäre und ob es mögliche Ausgleichsmaßnahmen gibt, die andere Brutplätze ermöglichen. Sieht er keine Möglichkeit, einen bestimmten Konflikt zu lösen, kann er den Projektverantwortlichen auch direkt empfehlen, den Standort der Anlage zu verschieben oder ganz aus dem Parklayout zu streichen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Herr Adorf an einem möglichen Anlagenstandort eine besondere Waldstruktur wie etwa außergewöhnlich wertvolle Baumarten oder Biotopstrukturen ausmacht, die nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können.
Nach Tagen voller systematisch geplanter oder auch spontaner Beobachtungen in der Natur und deren Dokumentation trifft sich Frank Adorf regelmäßig mit Experten aus anderen unabhängigen Fachbüros sowie Ingenieuren und Planern aus der Projektgesellschaft, um sich über die Untersuchungen auszutauschen. Dieser Austausch findet kontinuierlich während der gesamten Planungsphase statt. Jede neue Erkenntnis des Fachgutachters hat Einfluss auf das vorläufige Parklayout, das auf der Grundlage dieses Austauschs ständig überarbeitet wird.
Bedeutung für die Projektplanung
Für die Projektplaner sind die Analysen und Empfehlungen von Herrn Adorf daher von entscheidender Bedeutung, und es liegt auch in ihrem Interesse, dass diese Analysen unabhängig sind. Denn nur durch eine unabhängige und kritische Arbeit der Gutachter kann sichergestellt werden, dass das spätere Parklayout den hohen natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen der Behörden gerecht wird. Schließlich ist es das Ziel der Projektgesellschaft, auf Basis der Daten und Empfehlungen des unabhängigen Gutachters am Ende der Planungsphase ein Parklayout zu entwickeln, das belastbar ist und damit eine gute Grundlage für den Genehmigungsantrag bilden kann. Ignoriert die Projektplanung jedoch die Empfehlungen ihrer Gutachter oder arbeitet jemand wie Herr Adorf in seinen Analysen ungenau oder handelt einseitig für die Profitinteressen der Projektgesellschaft, wird das Parklayout fehlerhaft und damit nicht genehmigungsfähig – und das Windparkprojekt droht zu scheitern.
Lesen Sie in unserem nächsten Artikel, wie mit den Analysen des Fachgutachters weiter verfahren wird und was sie für die Projektplanung bedeuten.