Scoping-Termin Januar 2023

Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten zur Aufnahme der Projektentwicklung fand am 17. Januar 2023 der Scoping-Termin des Landratsamts Ravensburg statt.

Neben Vertretern der Vorhabensträger, der SWU-Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy, waren die Bürgermeister der involvierten Gemeinden, Vertreter des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Vertreter der Bundeswehr, Vertreter weiterer Fachbehörden des Landkreises Ravensburg sowie Vertreter von Interessensverbänden durch das Landratsamt eingeladen.

Auf Basis einer vorläufigen Standortplanung stellten die Vorhabensträger den initialen Planungsstand des Projekts vor.

Die vorläufige Standortplanung dient dabei der Ermittlung des gesamten Standortpotentials für die Nutzung mit Windenergie und erspannt sich daher auf alle potential nutzbaren Flächen. Damit wurde die Grundlage eines umfassenden Untersuchungsprogrammes für die Flächen im Altdorfer Wald gelegt.

Kern des offiziellen Scoping-Termins ist die Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben. Diese Prüfung beinhaltet neben der Raumanalyse, die zunächst eine Betrachtung der im Vorhabengebiet vorhandenen Schutzgüter beinhaltet, eine Wirkungsanalyse, die Aufschluss über die projektbezogenen Einflüsse auf die einzelnen Schutzgüter gibt.

Kurz gefasst: Im Umweltverträglichkeitsbericht wird eine gutachterliche Einschätzung vorgenommen, welche Auswirkungen die Windenergieanalgen im Altdorfer Wald auf die dort befindlichen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, aber auch Böden, Wasser, Luft und Kulturgüter haben.

Während zur Erfassung der vorhandenen Fauna umfangreiche Begehungen über einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgen, werden für die Bewertung von Boden, Wasser und Luft Großteils vorhandene Karten und Dokumente wie zum Beispiel der Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) herangezogen.

Nach Durchführung der Untersuchungen wird die vorläufige Standortplanung überführt in eine belastbare Projektplanung, womit erstmalig Rückschlüsse über die Platzierung von Anlagen und der geeignetsten Anlagentechnik vorliegen.

Die umfassenden und umfangreichen Voruntersuchungen und die Aufbereitung der Unterlagen zum Umweltverträglichkeitsbericht werden bis Ende 2024 in Anspruch nehmen, sodass diese dann zusammen mit den übrigen Genehmigungsunterlagen planmäßig im 1. Quartal 2025 beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden können.

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