28 Windenergieanlagen geplant: Projektträger informieren frühzeitig vor Genehmigungsantrag zum Windpark Altdorfer Wald

Mit einer zweitägigen Informationsveranstaltung hat der Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald die Öffentlichkeit am 21. und 22. Mai 2025 umfassend über den aktuellen Stand des Vorhabens informiert. Im Mittelpunkt standen das finale Parklayout mit 28 Windenergieanlagen sowie die fachlichen Grundlagen des bevorstehenden Genehmigungsantrags, der zum 30. Juni 2025 beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden soll.


In einem Rundgang erhielten Besucherinnen und Besucher an vier Themeninseln Einblicke in zentrale Aspekte des Projekts – von der Standortwahl über das geplante Anlagendesign bis hin zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Fachplaner und Vertreter der Projektgesellschaft standen für Fragen zur Verfügung und erläuterten unter anderem, wie sich das Projekt von einem ersten Entwurf mit 39 Anlagen auf nun 28 Standorte verdichtet und damit die Anlagenzahl um rund 30 Prozent reduziert hat. Ausschlaggebend waren insbesondere naturschutzfachliche Vorgaben, der Schutz von Trinkwasser und die topografischen Gegebenheiten.


„Wir wollen transparent und auf Augenhöhe über das informieren, was wir planen – und zwar bevor das formelle Verfahren beginnt. Die heutige Veranstaltung ist ein wichtiger Baustein dafür“, erläutert Andreas Ring, einer der beiden Geschäftsführer der Windpark Altdorfer Wald GmbH. „Unser Ziel ist es, nicht nur gesetzlich zu informieren, sondern echtes Verständnis für das Projekt und seine Auswirkungen zu ermöglichen,“ ergänzt Frank Sauvigny als zweiter Geschäftsführer der Altdorfer Wald GmbH.


Technisch setzt der Vorhabenträger auf die Windenergieanlage N175/6.X von Nordex – ein besonders leistungsstarkes Modell mit rund 6,8 MW Nennleistung und 266 Metern Gesamthöhe, das auch an waldreichen Standorten hohe Erträge bei vergleichsweise geringer Geräuschentwicklung ermöglicht.


Der Genehmigungsantrag wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 6 WindBG eingereicht. Damit beginnt das Verfahren bereits vor vollständiger Vorlage aller Gutachten. Die Nachreichung ist bis Ende 2025 vorgesehen. Anschließend folgt die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung und Erörterung.


Auch erste Überlegungen zur finanziellen Beteiligung wurden vorgestellt. Neben gesetzlich verankerten Zahlungen an die Standortkommunen wird während der Genehmigungsphase daran gearbeitet, wie Bürgerinnen und Bürger künftig durch eine Beteiligungsmöglichkeit profitieren können – vorausgesetzt, das Vorhaben wird genehmigt.

Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse. Zahlreiche Besucher und Besucherinnen nutzten die Gelegenheit zum persönlichen Austausch, auch wenn die Kapazität des Informationsangebots nicht ausgeschöpft wurde. Die Projektgesellschaft zieht dennoch ein positives Fazit: Der direkte Dialog und die frühzeitige Einbindung tragen wesentlich zu einer sachlichen und informierten Diskussion über die Energiewende vor Ort bei.

Die Informationsposter der Veranstaltung können Sie hier runterladen.

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