Fledermaus-Detektionssysteme erfassen mit hochsensibler Technik die Aktivität von Fledermäusen in der Nähe von Windenergieanlagen und ermöglichen eine präzise Anpassung des Anlagenbetriebs. Akustische Sensoren nehmen die für Menschen nicht hörbaren Ultraschallrufe der Fledermäuse auf und identifizieren so deren Anwesenheit. Eine genaue Artbestimmung erfolgt dabei nicht immer, da manche Rufe technisch schwer zu unterscheiden sind.
Wetterdaten wie Temperatur und Windstärke fließen ebenfalls in die Analyse ein, da sie das Flugverhalten beeinflussen. Zum Schutz der Tiere werden Anlagen in der Regel bereits ab Inbetriebnahme zwischen dem 1. März und dem 30. November von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang abgeschaltet. Mit Hilfe der Erfassungsgeräte kann in den ersten beiden Betriebsjahren überprüft werden, wie aktiv die Fledermäuse tatsächlich sind. Je nach Ergebnis lassen sich die Abschaltzeiten dann verkürzen oder verlängern. Diese Untersuchung ist freiwillig, wird aber bei neuen Anlagen fast immer durchgeführt.
Der Einsatz solcher Systeme erfolgt jedoch nicht standardmäßig bei allen Windparks, sondern wird individuell mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Grundlage sind dabei die naturschutzfachlichen Gutachten, die die Fledermausaktivität im jeweiligen Planungsgebiet bewerten und daraus Empfehlungen für mögliche Schutzmaßnahmen ableiten.