Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument Deutschlands zur Förderung erneuerbarer Energien. Es wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen voranzutreiben und deren Strom wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen. Dabei handelt es sich nicht um eine Sonderregelung oder eine klassische Subvention, sondern um ein marktgestütztes Fördermodell, das Investitionssicherheit schafft und den Wettbewerb stärkt – ähnlich wie in anderen Wirtschaftsbereichen, etwa beim Emissionshandel oder der Kraft-Wärme-Kopplungsförderung.
Ursprünglich erhielten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine feste Einspeisevergütung, die ihnen für einen festgelegten Zeitraum stabile Einnahmen garantierte. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien wurde das Modell jedoch weiterentwickelt: Seit 2017 erfolgt die Förderung über Ausschreibungen, bei denen sich Anlagenbetreiber mit ihrem geplanten Projekt um eine Vergütung bewerben. Den Zuschlag erhält, wer den geringsten Förderbedarf anmeldet. Zusätzlich wurde das Marktprämienmodell eingeführt, bei dem Betreiber ihren Strom direkt an der Börse verkaufen und eine variable Prämie erhalten, die Preisschwankungen ausgleicht.
Bis 2022 wurde das EEG durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert. Seit dem 1. Juli 2022 trägt der Bundeshaushalt diese Kosten, um Verbraucher zu entlasten. Trotz dieser Anpassungen bleibt das EEG ein bewährtes Marktinstrument, das den Ausbau erneuerbarer Energien sichert und planbar macht – nicht als Ausnahmegesetz, sondern als selbstverständlicher Teil der deutschen Energiepolitik.
Gleichzeitig eröffnet es Windparkbetreibern verschiedene Ertragsmodelle – sei es über Ausschreibungen oder über die Direktvermarktung.