Ja, der Rückbau der Anlagen kann garantiert werden. Die Hinterlegung der Rückbaukosten durch den Vorhabenträger ist Auflage des Genehmigungsbescheids und wird dementsprechend durch den Genehmigungsgeber, in unserem Fall das Landratsamt Ravensburg, kontrolliert und überwacht. In anderen Worten wird das Landratsamt Ravensburg nur dann eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilen, wenn die Rückbaukosten wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sachgemäß hinterlegt wurden. Dies erfolgt in der Regel in Form einer Bankbürgschaft. Die Höhe der Rückbaukosten beläuft sich auf die zum Zeitpunkt des Rückbaus zu erwartenden Kosten. Alle 10 Jahre wird zudem die Höhe der erwarteten Rückbaukosten durch einen unabhängigen Gutachter neu bewertet. Die hinterlegten Rückbaukosten sind durch den Vorhabenträger dementsprechend anzupassen.