Der rote bzw. orange-rote Streifen ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Tageskennzeichnung. Sie sorgt dafür, dass Windenergieanlagen für den Luftverkehr als Hindernisse deutlich sichtbar sind.
Je nach Position an der Anlage gelten unterschiedliche Vorgaben:
- Rotorblätter: Die Spitzen sind mit drei Farbstreifen gekennzeichnet – 6 Meter orange/rot, 6 Meter weiß und erneut 6 Meter orange/rot.
- Maschinenhaus (Gondel): In der Mitte befindet sich ein umlaufender, 2 Meter hoher, orange-roter Streifen.
- Mast (Turm): In etwa 40 Metern Höhe (± 5 Meter) ist ein 3 Meter hoher Farbring angebracht, bei Gittermasten umfasst dieser 6 Meter.
Diese Kennzeichnung ist insbesondere für Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 150 Metern vorgesehen.